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Kostenloser Ratgeber informiert u¨ber Heil- und Kostenplan Zahnarztkosten im Griff haben

18.01.2013, 01:23

Magdeburg (rgm) l Viele Patienten haben Angst vor der Zahnarztrechnung, insbesondere wenn es um notwendigen Zahnersatz geht. Wie verlässlich ist eigentlich ein sogenannter Heil- und Kostenplan? Ist der Behandlungsvorschlag meines Zahnarztes die einzig richtige Behandlungsvariante? Fragen über Fragen, die sich dem Verbraucher stellen. Oft geht es um nicht unerhebliche Kosten. Aber: Was zahlt die Krankenkasse und was muss der Verbraucher aus der eigenen Tasche zahlen?

Der behandelnde Zahnarzt hat die Pflicht, den Patienten aufzuklären. Er muss alles im Heil- und Kostenplan aufführen und aufschlüsseln, welchen Anteil die gesetzliche Kasse übernimmt. So weiß der Patient, was auf ihn zukommt. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen - abhängig vom Befund - einen Festzuschuss. Für jeden Befund gibt es eine kostengünstige Standardbehandlung, die sogenannte Regelversorgung.

Insbesondere wer an einer Diagnose oder geplanten Behandlung Zweifel hat, dem empfehlen Verbraucherschützer, das Beratungsangebot "Zweitmeinung Zahnersatz" von Verbraucherzentrale und Kassenzahnärztlicher Vereinigung in Sachsen-Anhalt zu nutzen. Die Gutachterzahna¨rzte du¨rfen Verbraucher, die sie beraten haben, anschließend für zwei Jahre nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.

Verbraucher können sich telefonisch unter (0345) 2 98 03 29 oder (0391) 6 29 31 11 oder -222 zum Angebot der Zweitmeinung informieren, Auskünfte einholen oder die Adresse des nächstgelegenen Gutachterzahnarztes erhalten.

Außerdem liegt in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt der kostenlose Ratgeber "Zahnersatzkosten im Griff" für Rat suchende Verbraucher zur Abholung bereit.