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Liefervertrag Rechnung für Strom und Gas - ohne Lieferung

Ein Paar in Klötze sollte Energiekosten zahlen, obwohl es weder Gas noch Strom erhalten hat. Eon schaltete ein Inkassounternehmen ein.

Von Gudrun Oelze 23.09.2019, 11:17

Klötze l Das im altmärkischen Klötze vor zehn Monaten erworbene Haus kann ein junges Paar noch immer nicht selbst nutzen, weil an dem Altbau zunächst noch etliches saniert werden muss. Unter anderem waren Strom- wie auch Gasleitung defekt oder zu antiquiert für modernes Wohnen, sodass Stromkasten und Therme abgebaut wurden. Gegen Ende April 2019 kamen neue Leitungen für Strom und Gas nebst Anlagen, bald darauf wurde mit einem Anbieter aus dem Bundesland Hessen ein entsprechender Liefervertrag abgeschlossen.

Und dann die unangenehme Überraschung: „Eon schickt mir Rechnungen für Strom und Gas für November 2018 bis April 2019“, schrieb die Leserin. Rund 500 Euro solle sie zahlen an das Unternehmen, zu dem kein Vertragsverhältnis bestehe und von dem auch – ohne entsprechende Leitungen – gar kein Strom oder Gas bezogen werden konnte. „Seit wann muss man für ein leerstehendes Haus Strom bezahlen?“, fragte die Altmärkerin, auf deren Briefe Eon nicht reagiert habe, wie sie unserer Redaktion mitteilte, stattdessen aber ein Inkassounternehmen eingeschaltet habe.

Bei Eon wurde das Anliegen auf Nachfrage des Leser-Obmanns dann gründlich überprüft mit dem Ergebnis: „Wir haben gute Nachrichten für Ihre Leser.“ Die beiden Vertragsverhältnisse (Erdgas und Strom) für das Haus in Klötze seien recherchiert und die Gründe nachvollzogen worden, warum es zu den offenen Beträgen kam, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Beim Erdgas wurde bis zum 30. April 2019 zwar nichts verbraucht, aber der monatliche Grundpreis in Rechnung gestellt.

„Wir haben diesen Auftrag jetzt vom Inkassobüro zurückgerufen und die offene Forderung ausgebucht. Das Vertragskonto ist damit geschlossen“, so die Auskunft aus München.

Beim Strom sei ein vom örtlichen Netzbetreiber geschätzter Zählerstand zugrunde gelegt worden, „der zu hoch war“, wie man jetzt einräumte. Tatsächlich wäre nämlich nur rund ein Fünftel der angemahnten Summe für Strom inklusive des Grundpreises fällig gewesen.

„Als Wiedergutmachung für den Ärger, den die Kundin mit uns hatte, stornieren wir auch diesen Betrag“, informierte der Eon-Sprecher.