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Presserat Zahl der Beschwerden zurückgegangen

Beim Deutschen Presserat werden am häufigsten Beschwerden über den Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eingereicht.

22.01.2017, 23:01

Beim Deutschen Presserat sind im vergangenen Jahr 1851 Beschwerden von Lesern/Nutzern über Veröffentlichungen eingegangen, deutlich weniger als im Jahr zuvor mit 2358. „2015 war allerdings auch ein Rekordjahr“, sagte Presseratssprecherin Edda Eick der Deutschen Presse-Agentur. Auffällig sei gewesen, dass es 2016 weniger Beschwerdewellen zu einzelnen Themen gegeben habe wie etwa nach dem Absturz der Germanwings-Maschine 2015. Die Zahl der Rügen, die der Presserat aussprach, war mit 33 (2015: 35) ebenso niedriger wie die der Missbilligungen mit 64 (82).

In etwa 90 Prozent der Fälle hätten sich Privatpersonen beschwert, sagte Eick. Die Spitzenposition belegten mit 445 (2015: 396) Beschwerden zu Richtlinie 2 im Pressekodex zum Thema journalistische Sorgfaltspflicht. Zu Richtlinie 8, die sich dem Schutz der Persönlichkeit widmet, gab es 158 Beschwerden, deutlich weniger als im Jahr zuvor (213).

Dafür spielte das Thema Diskriminierungen durch Berichterstattung eine deutlich größere Rolle, dem sich der Pressekodex in Ziffer 12 widmet. Dazu gab es 133 Beschwerden (2015: 100). Unter anderem heißt es unter 12.1, dass bei der Berichterstattung über Straftaten die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt werden soll, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Weil dies ein viel diskutiertes Thema gewesen sei, habe auch die Beschwerdezahl angezogen, sagte Eick.

Als klarer Trend setzt sich fort, dass sich die Beschwerden immer häufiger gegen Online-Berichterstattung richten. Nur noch knapp ein Viertel von ihnen nahm Bezug auf Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften. Daraus lasse sich aber nicht schließen, so Eick, dass bei Online-Berichten generell häufiger gegen die Richtlinien des Pressekodex verstoßen werde. Ein Grund dafür sei, dass Beschwerden zu Berichterstattung im Internet auch online möglich und damit schlicht einfacher einzureichen seien.