1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Nicht überall die gleiche Entschädigung

Feuerwehren Nicht überall die gleiche Entschädigung

Die Unterschiede, wie Feuerwehrleute im Kreis für ihren Einsatz im Ehrenamt entschädigt werden, sind groß.

Von Falk Heidel 28.09.2015, 20:48

Burg/Genthin l Die Flammen eines Feuers sind überall gleich heiß. Bei der Entschädigung für Löschmeister gibt es im Landkreis große Unterschiede. Nicht überall ist eine halbwegs angemessene finanzielle Anerkennung für Feuerwehrleute so anständig geregelt wie in Genthin.

Pro Einsatz bekommt jeder Feuerwehrmann zehn Euro überwiesen. Egal, ob es sich um Brände, Unfälle oder Hilfeleistungen handelt. „Nicht entschädigt werden die Ausbildungsstunden“, erklärt Genthins Stadtwehrleiter Achim Schmechtig. Denn ohne diese unzähligen Ausbildungseinheiten wäre der Feuerwehrmann (oder -frau) kein solcher. Dieses Geld deckt natürlich nicht den wirklichen Aufwand für die Feuerwehrleute, sondern ist laut Schmechtig eher eine moralischen Entschädigung.

„Leider gibt es solche Regelungen noch nicht in allen Einheitsgemeinden des Jerichower Landes“, bedauert Kreisbrandmeister Walter Metscher: „Diese Genthiner Lösung würde ich flächendeckend empfehlen“, sagte Metscher gestern auf Volksstimme-Nachfrage: „Ich habe das in den vergangenen Jahren häufig angesprochen, bei Jahreshauptversammlungen oder direkt bei den Bürgermeistern. Nicht immer mit der gewünschten Resonanz.“

Die sogenannte Feuerwehrrente gibt es allerdings in mehreren Einheitsgemeinden (in Genthin seit 2009). Bei der Einführung in Sachsen-Anhalt vor sechs Jahren (unter SPD-Innenminister Holger Hövelmann) stand das Burger Modell Pate. Danach zahlt die Stadt für jeden Feuerwehrmann pro Monat acht Euro ein. Jeder freiwillige Helfer gibt fünf Euro aus eigener Tasche hinzu. Daraus ergibt sich eine ansprechende Altersvorsorge.

Mit monatlichen Überweisungen werden die Führungskräfte der Feuerwehren für ihr Ehrenamt entschädigt. Laut Satzung von 2011 erhält ein Ortswehrleiter in Elbe-Parey monatlich 100 Euro (Stellvertreter 60). Der Gemeindewehrleiter erhält 150 Euro. Einsatzkräfte erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich zehn Euro, wenn mindestens 40 Stunden der jährlichen Standardausbildung erbracht wurden. Die Atemschutzgeräteträger erhalten nach bestandener Belastungsstrecke jährlich 50 Euro.

Für Führungskräfte im Brand- und Katastrophenschutz auf Landkreisebene tritt ab Januar eine neue Satzung in Kraft. Sie wird dem Kreistag am Mittwoch vorliegen. Darin werden die Entschädigungen gekürzt.

Betroffen ist unter anderem der Kreisbrandmeister, dessen Überweisungen von derzeit 420 Euro auf 350 sinken werden. „Gründe dafür sind mir bisher noch nicht mitgeteilt worden“, sagte Metscher. Eine Volksstimme-Anfrage beim Landkreis gestern Vormittag ist bisher unbeantwortet.