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Sexuelle Nötigung Schwimmbadregeln für Asylbewerber

Nach noch nicht aufgeklärten Vorfällen in der Burger Schwimmhalle ergreifen Stadt und Polizei Präventivmaßnahmen.

22.01.2016, 05:00

Burg l In der Burger Schwimmhalle ist es laut Polizeiangaben zu Vorfällen gekommen, die „den Verdacht der sexuellen Nötigung“ aufkommen lassen. Eine Geschädigte werde noch immer gesucht, eine zweite Frau konnte von der Polizei ausfindig gemacht werden. „Beide Frauen wollten die Vorfälle erst gar nicht zur Anzeige bringen“, erläutert Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch auf Nachfrage der Volksstimme.

Was hat sich in der Burger Schwimmhalle ereignet? In der Damensauna zeigte sich am 10. Januar ein Mann und belästigte einen weiblichen Badegast. Wohl das schwerwiegendere Ereignis: Eine Frau wurde am 13. Januar an den Beckenrand gedrängt und sexuell genötigt. Das Anfassen der Brüste oder in den Schritt fällt unter den Begriff sexuelle Nötigung. Laut Volksstimme-Informationen gab es auch Badegäste, die ihren Eintritt nicht oder „mit Falschgeld“ zahlen wollten und der Halle verwiesen werden mussten. Bereits Ende letzten Jahres hatte sich eine Gruppe junger Männer in die Damendusche „verirrt“.

Die Polizei spricht aber von Einzelfällen. Auch die Dunkelziffer sei gering, erklärt Polizeisprecher Kriebitzsch. „Es ist schwer vorstellbar, dass es eine große Anzahl an nicht geahndeten Vorfällen gibt. Denn dies geschieht im öffentlichen Raum und die Gefahr entdeckt zu werden ist sehr groß.“ Bei anderen Sexualdelikten sei dies weniger der Fall. „Oft geschehen sie im privaten Bereich und oftmals kennen sich Geschädigte und Täter“, ergänzt Kriebitzsch. Das sei in den konkreten Fällen aus der Burger Schwimmhalle „nicht der Fall“ gewesen. Man dürfe das Schamgefühl der betroffenen Frauen nicht unterschätzen, so Kriebitzsch weiter. „Wir müssen mit sehr viel Fingerspitzengefühl vorgehen“, ergänzt er. Bei den vermeintlichen Tätern soll es sich „augenscheinlich“ um Männer „arabischer oder nordafrikanischer Herkunft“ gehandelt haben. Ob es Asylbewerber waren ist nicht klar. Dennoch sollen – ähnlich wie in Leipzig und München – Faltblätter und Aushänge in der Gemeinschaftsunterkunft Burg verteilt werden. Diese sind mit Benutzungsregeln für die Schwimmhalle in mehrsprachiger Ausführung bedruckt. Zudem prüfe die Stadtverwaltung derzeit, ob sie eine Videoüberwachung im Eingangsbereich der Schwimmhalle installieren kann. „Dazu werden gerade die Mittel im Haushalt geprüft“, sagt Stadtsprecher Bernhard Ruth. Derzeit gebe es noch keine Anlage, aber die Videoüberwachung soll „so schnell wie möglich“ umgesetzt werden.

Bürgermeister Jörg Rehbaum (SPD) erklärte, dass die Stadt Burg solche Vorfälle nicht dulden und gegebenenfalls vom Hausrecht Gebrauch machen werde. Das bedeutet: Wer sich in der Schwimmhalle nicht benimmt, bekommt dort Hausverbot.