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  7. Behindertenparkplätze: Zu schön um frei zu sein?

Vor den Supermärkten in Möckern nehmen bequeme Autofahrer oft keine Rücksicht auf Berechtigte Behindertenparkplätze: Zu schön um frei zu sein?

Von Stephen Zechendorf 21.08.2012, 05:16

Warum stehen eigentlich immer wieder unberechtigt Autos auf den Behindertenparkplätzen vor dem Supermarkt, ohne dass das jemand kontrolliert und ahndet? Mit dieser Frage wandte sich Volksstimme-Leser Mario Schenk aus Möckern an die Redaktion.

Möckern l Sie hopsen aus ihren Autos wie ein junger Gott, finden zielsicher ohne Blindenhund oder Krückstock den Weg zum Eingang und machen auch sonst nicht den Eindruck, als habe es das Leben mit ihnen besonders übel gemeint: Die Rede ist von jenen Autofahrern, welche immer wieder die besonders nah am Ziel eingerichteten Behindertenparkplätze blockieren, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind.

Laut Angaben der Polizei droht jedem, der sich bei diesem Falschparken erwischen lässt, ein Knöllchen. Oder wie es in Amtsdeutsch heißen muss: Die Ordnungswidrigkeit wird mit 25 Euro geahndet.

Aber wie so oft ist dort kein Henker, wo schon der Richter fehlt. Wer also muss kontrollieren? Die Stadt, das Ordnungsamt, glauben viele Bürger. Aber Irrtum: "Auf Supermarktgelände ist die Stadt Möckern nicht zuständig, weil es sich um Privatgrundstücke handelt", heißt es auf Volksstimme-Anfrage seitens der Stadtverwaltung. Das Ordnungsamt der Einheitsgemeinde kann also nicht einfach kontrollieren, wer da unbefugterweise auf dem Behindertenparkplatz steht. Abgesehen davon, dass offenbar selbst bei den Stellflächen in kommunaler Zuständigkeit das nötige Personal für umfassende Parksünderjagden fehlt.

Ungültige Beschilderung

Der Eigentümer oder der Nutzer des jeweiligen Geländes könnte tätig werden. Aber, "bei so vielen Kunden am Tag können wir nicht kontrollieren, ob jemand unberechtigt auf den Behindertenplätzen steht", erklärt Edeka-Marktleiterin Mauela Weiß. Der Supermarkt ist Pächter des Gebäudekomplexes in der Burger Straße 23 in Möckern.

Bei den Behindertenparkplätzen vor dem Supermarkt gibt es noch ein besonderes Problem: Denn die hier verwendeten Schilder, die die Behindertenparkplätze markieren sollen, sind keine offiziellen Verkehrsschilder. Das wiederum bedeutet, dass die Polizei nichts abstrafen kann, wenn sie denn gerufen werden würde.

Das offizielle und einzig zugelassene Verkehrszeichen für Behindertenparkplätze ist das Richtzeichen 314 in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1044-10. Alle anderen Varianten, so auch die beim Edeka-Markt, sind ungültig und müssen rein rechtlich nicht beachtet werden. Aus Rücksichtnahme sollte natürlich jeder gesunde Kraftfahrer die drei Parkflächen gegenüber vom Eingang freihalten.

"Wir kennen die Situation", sagt Ingrid Müller, die Eigentümerin der Immobile. Im Zuge der ohnehin angedachten umfassenden Neugestaltung des Parkplatzes wolle man auch hier Abhilfe schaffen. Wie die Volksstimme berichtete, soll das Parkplatzgelände des Gebäudekomplexes Magdeburger Straße 23 völlig neu gestaltet werden. Dazu hatte es unlängst einen Beschluss im Möckeraner Ortschaftsrat gegeben. Wann jedoch mit den seit langem schon geplanten Baumaßnahmen begonnen wird, ist noch offen.

"Wenn es mit der Umgestaltung los geht, dann kommen auch wieder die richtigen Schilder an die Plätze", versichert Ingrid Müller. Solche Schilder gab es hier auch schon einmal, sie wurden aber umgefahren, erinnert sich Marktleiterin Manuela Weiß. Im Zuge dessen wurden aus einst drei Schildern nur noch zwei.

Übrigens gelten auch auf der Erde aufgemalte Piktogramme nicht. Wie das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil aus dem Jahre 1995 feststellte, ist ein auf den Boden gemaltes Rollstuhlfahrersymbol kein Zusatzschild im Sinne des Paragrafen 39 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und schränkt mangels eines ausdrücklichen Zusatzschildes die allgemeine Parkerlaubnis nicht ein.