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Brandgefahr Wenn der Gasbrenner die Hecke in Brand setzt

Wenn Laien Gasbrenner auf Privatgrundstücken einsetzen, birgt das oft ein hohes Risiko.

Von Sebastian Rose 24.06.2020, 01:01

Burg l „Alarm, eine Hecke brennt“, hieß es Dienstag bei der Burger Feuerwehr. Ein Mann hatte mit einem Gasbrenner seine Dachpappen befestigen wollen und zündete das anliegende Efeu-Gestrüpp gleich mit an. „Solche Einsätze häufen sich natürlich in der Sommerzeit. Davon haben wir bestimmt fünf in jedem Jahr“, erklärt Jens Wiedemann von der Freiwilligen Feuerwehr Burg. Mehr als 100 Einsätze haben die Kameraden in diesem Jahr insgesamt bereits bestritten.

Das ungewollte Herbeiführen eines Feuers treibt den Verantwortlichen den Schweiß auf die Stirn. Mittlerweile sind es oft die gasbetriebenen Unkrautbrenner, die wie Flammenwerfer das ungeliebte wilde Grün im heimischen Garten vertreiben sollen. „Wir appellieren immer an den gesunden Menschenverstand“, sagt Wiedemann. „Klar geht das Unkrautbeseitigen damit am bequemsten, aber die Folgen des unbedachten Umgangs sind meistens immens.“

Die Zahl der Gas-Unkrautvernichter aber steigt – nicht zuletzt, weil diese zu immer günstigeren Preisen im Internet angeboten werden. Kleinere Geräte gibt es dort schon für unter zwanzig Euro. „Gerade bei trockenen Witterungen sollte achtsam mit Feuer und dem Funkenflug umgegangen werden“, mahnt Wiedemann. Folglich sollte insbesondere bei erhöhten Waldbrandgefahrenstufen der Einsatz der Gas-Unkrautvernichter nur mit großer Sorgfalt erfolgen. Der Feuerwehrmann blickt ein wenig angespannt auf die kommende Sommersaison. Je wärmer das Wetter ist, desto höher ist zumeist auch die Brandgefahr.

Im vergangenen Jahr ist es in ganz Sachsen-Anhalt vermehrt zu Einsätzen auf privaten Grundstücken gekommen. Typische Gründe für Brände in der Natur sind neben den Gasbrennern auch weggeworfene Zigarettenstummel und alte Glasscherben. Diese wirken dann wie eine Lupe und entzünden unter Sonneneinfluss umliegendes trockenes Material. Auch am Wegrand abgestellte Pkw sind im Sommer in Sicherheitsrisiko. Die Autos sind teilweise noch so warm, dass schnell ein Brand entstehen kann.

Auskunft, worauf man bei Trockenheit in der Natur achten muss, geben die Waldbrandgefahrenstufen. Sie werden nach bestimmten Faktoren, wie der Bodenfeuchtigkeit, der Luftfeuchtigkeit und dem Niederschlag durch den Deutschen Wetterdienst berechnet und den Kreiswaldbrandschutzbeauftragten übermittelt. „Sie drücken den Grad der Gefahr aus, wobei die Eins eine sehr geringe Gefahr und die Fünf eine sehr hohe Gefahr bedeutet“, erklärt Peter Sültmann, Forstamtsleiter in Genthin und Schutzbeauftragter für die Kreiswälder.

„Das Ausrufen der Waldbrandgefahrenstufe erfolgt dann in der waldbrandgefährdeten Zeit vom 1. März bis 30. September des Jahres. Dieser Zeitraum kann noch verlängert werden, wenn für den anschließenden Oktober eine länger andauernde Trockenphase prognostiziert wird.“

Besonders gefährdet sind laut Sültmann die Nadelholzbestände. Insbesondere auf privaten Grundstücken kann in der Nähe eines Nadelholzes schnell ein Feuer durch menschliches Fehlverhalten mit beispielsweise den Gasbrennern entstehen.

„Am besten vor Bränden schützen einfache Verhaltensregeln. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, im Wald zu grillen oder, sowohl im Wald als auch in der Stadt, Lagerfeuer zu entfachen. Auch das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Alle Waldbesucher, aber auch Autofahrer, sollten darauf achten, dass keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen werden. Jeder Waldbesucher muss wissen, dass das Rauchen im Wald, insbesondere bei Waldbrandgefahrenstufen zwei bis fünf, untersagt ist“, so Sültmann weiter.

Ob nun um Wald oder im eigenen Garten, überall ist höchste Vorsicht mit dem Umgang mit Feuer geboten. „Wir haben es heute ja wieder gesehen, dass normalerweise einfaches Nachdenken hilft. Leider sind viele zu leichtsinnig im Umgang mit Gasbrennern und Co. Wir können nur jedes Mal an die Bürger appellieren, ausreichend Abstand zu Hecken und anderem Gestrüpp einzuhalten, wenn schon unbedingt ein Gasbrenner benutzt wird“, so Wiedemann von der Burger Feuerwehr.

Problematisch sind übrigens neben den brandgefährlichen Gasbrennern auch die chemischen Unkrautvernichter – allerdings nicht wegen der Brandgefahr. Mit Chemie nämlich darf Unkraut am Rande von Bürgersteigen und sonstigen Gehwegen, privaten Hofflächen und Zufahrten zum Grundstück aus Gründen des Umweltschutzes sowieso nicht entfernt werden. Das kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.

Die umweltfreundlichste Alternative ist die Handarbeit mit dem Fugenkratzer, der gezielt die Pflanze samt Wurzeln aus dem Boden holt. Auch heißes Wasser kann helfen. Es schädigt die Pflanzen, die dann mit Hilfe eines festen Besens entfernt werden kann. Und das sogar ohne größere Brandgefahr.