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Corona-Krise Abschied mit Abstand

Mit der Corona-Pandemie ändern sich die Vorschriften für Trauerfeiern und Beisetzungen. Dabei gibt es auch für Burg einige Einschränkungen.

Von Mario Kraus 31.03.2020, 06:00

Burg l Gerade in Zeiten des Verlustes rücken Menschen zusammen, suchen den Halt untereinander. Bestattungen sind dann oftmals die schwersten Stunden, die viel Kraft abverlangen. Doch das Coronavirus zwingt auch hier zu neuen Verhaltensregeln, wie es sie noch nie gab. „Diese durchzusetzen fällt keineswegs leicht, weil vor allem in solchen Situationen Kontakte sehr wichtig und hilfreich sind“, sagt Stadt-Pressesprecher Bernhard Ruth. Burg hat sich zwar im Gegensatz zu anderen Kommunen nicht zu völlig restriktiven Schritten entschieden, dennoch ist der letzte Weg, den Angehörige mit dem Verstorbenen gehen, ein ungewohnt anderer. So ist die Kapelle auf dem Ostfriedhof, wo pro Jahr bis zu 300 Beisetzungen stattfinden, derzeit gesperrt, sagt Liane Ziemert, zuständige Sachbearbeiterin in der Stadtverwaltung. Es besteht die Möglichkeit, vor dem Gebäude oder an der jeweiligen Grabstelle die Trauerrede zu halten – im entsprechenden Abstand der Gäste von mindestens 1,50 Meter. Mit der Besonderheit, dass in Burg die Personenzahl (noch) nicht begrenzt ist. Die Trauernden müssen sich nur zur Sicherheit in eine Liste mit ihren Kontaktdaten eintragen, was bundesweit so gehandhabt und empfohlen wird.

„Wichtig ist, dass alle weit genug auseinander stehen“, so Ziemert. Angehörige können zudem am offenen Sarg Abschied nehmen. In diesem Fall in der Kapelle, die jeweils nur von einer Person betreten werden darf. Die in der Kreisstadt noch relativ großzügige Form der Trauerfeiern stößt bislang „auf großes Verständnis“, versichert Ziemert.

Die reformierte Kirchengemeinde in Burg handelt bei Beisetzungen grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises und den Hinterbliebenen, sagt Ursula Patté, Vorsitzende des Presbyteriums. In diesem Gespräch werde festgelegt, wie viele Personen teilnehmen oder ob die Beisetzung möglicherweise auch verschoben werden könne. Wichtig sei, dass sich niemand einer Gefahr aussetze.

Das hat auch für Max Minge vom gleichnamigen Bestattungshaus in der Kreisstadt absoluten Vorrang. Zehn bis zwölf Verstorbene werden durch das Burger Institut im Monat beigesetzt. „Gerade in solchen schweren Momenten ist für die Menschen der enge Kontakt wichtig. Das ist jetzt leider nicht möglich“, sagt er. „Dennoch ist die Akzeptanz für die außergewöhnlichen Maßnahmen groß. Wir müssen gemeinsam damit umgehen.“ Der Bestatter wünscht sich dennoch einheitliche Regelungen. In einer Kommune, die maximal zehn Personen zur Trauerfeier zugelassen hat, sei die Beisetzung vor Kurzem abgesagt worden, weil die Familie einen weitaus größeren Kreis umfasst hätte und so viele Weggefährten ausgeschlossen wären.

Tatsächlich sollten laut der jüngsten Verordnung des Landes „nur der engste Freundes- und Familienkreis teilnehmen sowie der Trauerredner oder Geistliche sowie das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens“, teilt die Sprecherin der Kreisverwaltung, Claudia Hopf-Koßmann, mit. Allerdings sei keine bestimmte Personenzahl festgelegt worden.

Auch der Bundesverband der Bestatter ist im Kontakt mit den Ministerien, „um zu einer einheitlichen und eindeutigen Regelung zu kommen. Zurzeit sind diese von Bundesland zu Bundesland und in den Kommunen vor Ort noch höchst unterschiedlich“, konstatiert Pressesprecherin Elke Herrnberger.

In der Nachbarstadt Zerbst beispielsweise dürfen Trauerfeiern nur unmittelbar am Grab und im aller engsten Familienkreis stattfinden. Dazu zählen Ehepartner, Partner, Kinder, Eltern, Geschwister. Es sollten nicht mehr als zehn Personen sein. Das wird auch in der Altmark so gehandhabt. Als Trost sind dort nach der Corona-Krise gemeinschaftliche und festliche Trauergottesdienste geplant.