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Corona-Krise Azubis bisher nicht von Kurzarbeit bedroht

Warum Kurzarbeit für die meisten Lehrlinge im Jerichower Land noch kein Thema ist:

Von Sebastian Rose 13.05.2020, 12:21

Burg l Wenn Betriebe in Krisen stecken, gilt oftmals die Annahme, dass es wichtigere Dinge als Auszubildende gibt. Keine leichte Situation für die Lehrlinge also. Anders jedoch im Jerichower Land.

„Bisher ist kein Anstieg von Entlassungen aus Ausbildungsverhältnissen oder die Rücknahme von bereits gemeldeten Ausbildungsstellen erkennbar“, antwortet Matthias Kaschte, Chef der Magdeburger Arbeitsagentur, auf eine Volksstimme-Anfrage. „Unternehmen wissen, dass sie nach der Krise gute Fachkräfte brauchen und wollen auch weiterhin ausbilden. Jugendliche haben im Jerichower Land deshalb auch weiterhin gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Bisher sind 303 Ausbildungsstellen gemeldet worden. Dem stehen 316 Bewerber gegenüber. Das bedeutet rein rechnerisch, dass auf fast jeden gemeldeten Bewerber eine gemeldete Ausbildungsstelle kommt.“

Zwar habe es im April zehn Menschen aus dem Landkreis gegeben, die sich aus einem Studium, einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung heraus arbeitslos gemeldet haben, jedoch sei dies ein saisonüblicher Wert, da im März und April noch einige Ausbildungsverhältnisse mit 3,5-jähriger Ausbildungsdauer enden.

Auch der Gewerkschaft IG Metall ist keine bedenkliche Anzahl Auszubildender, die von Kurzarbeit oder Kündigungen betroffen sind, bekannt. „Auszuschließen ist natürlich nicht, dass es unter unserem Radar Unternehmen gibt, die zu solch unsozialen Mitteln greifen. Aber eines muss klar sein: Ausbildung ist vor allem eine soziale Verantwortung, wo Profite keine Rolle spielen dürfen“, so Alexander Schmidt, Jugendsekretär der für das Jerichower Land zuständigen IG Metall Magdeburg-Schönebeck.

Dies bekräftigte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seinem jährlichen Berufsbildungsberichts, der am Mittwoch im Bundeskabinett beraten wurde. Dort wird geraten, dass ein Bonus an diejenigen Unternehmen gezahlt werden solle, welche Lehrlinge von insolventen Unternehmen übernehmen. Durch die bundesweit gelockerten Kurzarbeit-Bedingungen soll Kündigungen, insbesondere von Lehrlingen, die erst nach sechs Wochen betroffen wären, vorgebeugt werden.

Laut Konrad Zahn, Vorstandsvorsitzender der Kreishandwerkerschaft Elbe-Börde, ist noch kein einziger Auszubildender im Handwerk aufgrund der Corona-Krise entlassen worden. „Im Handwerk sind wegen der Auftragsvorlage noch keine größeren Auswirkungen zu spüren. Stand jetzt! Denn spätestens in vier Monaten werden wir sehen, dass gewerbliche und private Kunden weniger Aufträge erteilen. Da die Handwerksbranche von den Kunden abhängig ist, kann diesem Trend auch nur durch eine wirtschaftliche Erholung der Auftraggeber entgegengewirkt werden“, so Zahn.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind im Jerichower Land 509 Anzeigen über Kurzarbeit für 3633 Personen eingegangen, so die Agentur für Arbeit. „Weitere Auswertungen sind erst in den nächsten Monaten möglich. Kurzarbeit muss zuerst angezeigt werden und wird dann immer rückwirkend abgerechnet. Für das Einreichen dieser Monatsunterlagen hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit“, so Kaschte. Weiter betont er, dass zwar Auszubildende in der aktuellen Situation nicht grundsätzlich vom Kurzarbeitergeld-Bezug ausgeschlossen seien, jedoch im Betrieb alles Zumutbare unternommen werden sollte, um die Ausbildung fortzusetzen. „Der Betrieb muss versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er zum Beispiel den Ausbildungsplan umstellt, Lehrlinge in einer anderen Abteilung unterbringt oder besondere Weiterbildungsveranstaltungen durchführt.“

Ist trotz Ausschöpfens aller Möglichkeiten die Kurzarbeit auch für Auszubildende unvermeidbar, steht Auszubildenden zunächst ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen zu. Im Zusammenhang mit der Anzeige der Kurzarbeit muss das Unternehmen eine ausführliche, formlose Erklärung angeben, warum und seit wann Ausbildungsinhalte derzeit nicht vermittelt werden können. Zudem ist die Gewährung von Kurzarbeitergeld erst ab dem Zeitpunkt zulässig, ab dem sie arbeitsrechtlich zulässig vereinbart worden ist.

„Jugendliche die noch keine Ausbildung gefunden haben unterstützen wir deshalb telefonisch über die Hotline 0391/257 12 10“, so Kaschte. Auch falls ein Abbruch der Ausbildung droht, fänden hier Lehrlinge Unterstützung.