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Zweifacher Bewährungsversager zur Jugendhaft verurteilt / Mit zwei Komplizen im Rausch einen Mann überfallen Durch Alkohol und Aggression verspielt 19-Jähriger alle Chancen

Von Roswitha Franz 10.10.2012, 01:11

Burg/Genthin l Am 2. Juni 2012 gegen 5 Uhr wurde in der Burger Bahnhofstraße ein Mann überfallen. Der 32-Jährige erlitt unter anderem eine Schädelprellung und erhebliche Schmerzen. Die drei Täter konnten wenig später gefasst werden.

Während die beiden erwachsenen Schläger noch auf ihren Prozess warten, wurde ihr 19-jähriger Komplize am 27. September aus der Untersuchungshaft zur Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Burg gebracht. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd mit 2,2 Promille intus den Mann angegriffen, vor sich hergeschoben, zu Boden geschubst und mit Faustschlägen und Fußtritten ins Gesicht traktiert zu haben.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte eher schüchtern und verdeckte immer wieder sein Gesicht. Der Verteidiger gab für ihn eine Erklärung ab, in der er zwei Tritte des Angeklagten ins Gesicht des am Boden Liegenden einräumte. Den Geschädigten habe sein Mandant nicht gekannt, wie es zu dem Überfall kommen konnte, wisse er nicht, verantwortlich für sein aggressives Verhalten sei die erhebliche Alkoholisierung, und alles tue ihm sehr leid.

Dem Rechtsvertreter des Geschädigten übereichte der Verteidiger die vom Angeklagten ersparten 500 Euro Schmerzensgeld für den 32-jährigen Burger, der als Zeuge nicht erschienen war. Aufgrund des Geständnisses des Heranwachsenden verzichtete das Gericht auch auf weitere sechs Zeugenaussagen.

Nach mehreren einschlägigen Vorstrafen wurde der Angeklagte im November 2011 wegen im Suff begangener gefährlicher Körperverletzung zum zweiten Mal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und erhielt damit eine letzte Chance. Er erfüllte die Auflagen und kümmerte sich mit staatlicher Unterstützung nach der abgebrochenen Lehre um eine neue Ausbildung, aber nicht um sein Alkoholproblem. Nach Auffassung der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshelferin führte die Untersuchungshaft seit 3. Juni 2012 zu einem Wendepunkt im Leben des Probanden, und hilfreich für ihn seien ein Antigewalttraining und die Teil- nahme an einer Suchtberatung.

Der Angeklagte lebt im Haus der Großeltern, die auch die dritte Jugendschöffengerichtsverhandlung gegen den Enkel verfolgten und die er immer wieder enttäuschte.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmar Ernst folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte den zweifachen Bewährungsversager unter Einbeziehung des letzten Urteils und Anrechnung der Untersuchungshaft wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Obwohl er auch im letzten Verfahren eindringlich darauf hingewiesen worden sei: "Tun Sie was gegen den Alkohol!", habe er das Problem bis heute nicht erkannt und nichts dagegen unternommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Lernprozess beziehungsweise eine positive Entwicklung sei seit 2010 nicht zu erkennen, doch immer noch ein großes Aggressionspotenzial und schädliche Neigungen.