Verwaltungsgericht Magdeburg billigt gestern Sanktion gegen den Schüler Eltern schließen einen Zehnjährigen von der Abschlussfeier in Gerwisch aus
Die Grundschule Gerwisch beschäftigt das Verwaltungsgericht in Magdeburg. Ein zehnjähriger Junge sollte von der Zeugnisausgabe ausgeschlossen werden. Die Schule begründet dies mit dem Benehmen des Jungen.
Gerwisch. l Heute Abend soll es eine kleine Festveranstaltung für die Schulabgänger der Grundschule Gerwisch geben. Die Viertklässler sollten dabei schon ihr Zeugnis bekommen. Nur ein Junge sollte von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Schulleiterin Kerstin Engelmann hatte die Sanktion gegen den Schüler aus verhaltensbedingten Gründen verfügt. Als sich Widerstand der Eltern dagegen regte, wurde die Zeugnisausgabe auf den Freitag verlegt. Im Rahmen des Unterrichts am letzten Schultag vor den Sommerferien werden nun alle Schüler ihre Zeugnisse bekommen, sicherte sie gestern auf Nachfrage der Volksstimme zu.
Hintergrund ist, so das Kultusministerium auf Anfrage, dass dem Schüler die Zeugnisausgabe nicht verwehrt werden könne. Die Abschlussfeier heute Abend soll der Schüler trotzdem nicht besuchen dürfen. Karina Kunze von der Pressestelle des Kultusministeriums in Magdeburg teilt dazu mit: "Anders verhält es sich mit der Abschlussfeier am Donnerstagabend. Diese wurde von den Eltern der Klasse eigenständig geplant, stellt damit keine schulische Veranstaltung dar und entzieht sich damit auch dem Verantwortungsbereich der Schule."
Der Gerwischer Rüdiger Oppermann, der die Familie als Rechtsbeistand vertritt, widerspricht der Darstellung. Die Ausladung von der Festveranstaltung sei auf einem Briefkopf der Grundschule erfolgt. Er könne nicht erkennen, dass es sich hier um eine nichtschulische Veranstaltung handele, meinte er.
Vorläufigen Rechtsschutz hat er zusammen mit der betroffenen Familie beim Verwaltungsgericht in Magdeburg erbeten. Gestern Nachmittag erreichte ihn telefonisch das Magdeburger Verwaltungsgericht. Sein Antrag sei abgelehnt, sagte Oppermann. Der Junge dürfe an der Abschlussveranstaltung nicht teilnehmen. "Ich halte es für pädagogische Unfähigkeit, ein zehnjähriges Kind zu bestrafen, weil Erwachsene unterschiedliche Meinungen haben", schiebt er nach.
So schlimm könne sich kein Kind in dem Alter benehmen, um es von so einer Veranstaltung auszuschließen, ist er überzeugt. Auf Rechtsmittel werde er verzichten, teilte er weiter mit. Dennoch gehöre es für ihn zu einem unerhörten Vorgang.
Die ganze Angelegenheit hat für ihn und die betroffenen Eltern eine Vorgeschichte, die bereits einige Monate zurückliegt. Der Junge hatte sich in der Schule die Hand gebrochen, erzählt Rüdiger Oppermann. Die Verletzung erschien dem Schulpersonal allerdings nicht so schwerwiegend. Es wurde kein Arzt geholt, schildert Oppermann. Dabei habe der Junge einen Splitterbruch erlitten. Sogar am Sportunterricht habe er mit der verletzten Hand noch teilnehmen müssen. Vorwurfsvoll wandten sich die Eltern seinerzeit an die Schulleitung. Die Pädagogen hätten die Verletzung erkennen müssen, meint Oppermann rückblickend. Er könne es sich nur so erklären, dass die Schule nach diesem Vorfall die Muskeln spielen lassen wolle.
Schulleiterin Kerstin Engelmann weist dies von sich. Das sagte sie auf Nachfrage der Volksstimme. Das Kultusministerium verweist auf einen Beschluss der Klassenkonferenz in der Schule. Am 11. Juli sei eine Ordnungsmaßnahme angedroht worden, heißt es aus der Pressestelle.
Im den zurückliegenden Jahren habe es außerdem immer wieder Probleme zwischen dem Elternhaus und der Schule gegeben, heißt es weiter. In der Vergangenheit seien die Probleme immer gemeistert worden, ohne die Schulaufsicht einzuschalten. Erst jetzt hätten die Eltern die Schulaufsicht eingeschaltet, heißt es weiter.
Für den Biederitzer Bürgermeister Kay Gericke ist die ganze Sache bedauerlich. Als Schulträger sei es der Gemeinde wichtig, dass die Grundschulen eine gute Arbeit machen, sagte er. Zu dem speziellen Fall könne er aber nichts sagen, da er ihn nicht kenne, erklärte der Bürgermeister.