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Gerichtsprozess Schulleiter soll gegrabscht haben

Der Leiter einer Sekundarschule steht vor dem Burger Amtsgericht. Er soll mehrere Schülerinnen sexuell belästigt haben.

Von Thomas Pusch 18.11.2020, 17:43

Burg l Die Fälle sollen sich zwischen Februar 2016 und April 2018 ereignet haben. Mehrere Schülerinnen einer Sekundarschule aus dem Jerichower Land beschuldigen den Schulleiter, sie sexuell belästigt zu haben.

Die Tatorte, die angegeben wurden, sind unterschiedlich, aber allesamt auf dem Schulgelände. Im Unterricht, auf dem Flur, im Büro des Schulleiters soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Zumeist soll er den Schülerinnen an den Po gefasst haben. Acht Vorfälle sind in der Anklageschrift aufgeführt. Insgesamt sechs Schülerinnen sind betroffen.

Sie waren zum Zeitpunkt der Taten Acht- bis Zehntklässlerinnen. Mittlerweile sind die jungen Frauen keine Schülerinnen mehr.

Das Gericht muss nun klären, ob sich der Angeklagte der Verstöße gegen den Paragraphen 184i schuldig gemacht hat. Unter diesem Paragraphen stellt das Strafgesetzbuch die sexuelle Belästigung unter Strafe. „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Absatz 1 des Paragraphen genau. Absatz 2 besagt, dass in besonders schweren Fällen die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahre betragen kann. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird, was nicht Gegenstand des Prozesses ist.

Der Paragraph 184i ist noch verhältnismäßig jung. Erst seit 2016 ist die sexuelle Belästigung ein eigener Straftatbestand. In Juristenkreisen werden als ein Grund für die Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung die Kölner Vorkommnisse in der Silvesternacht 2015 gesehen, bei denen mehrere Frauen sexuell übergriffig angefasst wurden.

Problem in der Rechtsprechung war zuvor, dass das sogenannte Grabschen nicht den Straftatbestand des Paragraphen 177 erfüllte und somit möglicherweise ungeahndet blieb. Paragraph 177 umfasst den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Mit dem neuen Paragraphen sollte nun die Lücke geschlossen werden.

Es sind noch mehrere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 14. Dezember gesprochen werden, möglicherweise früher, wenn das Gericht auf die Anhörung weiterer Zeugen verzichtet.

Beim Landesschulamt in Halle hat man Kenntnis von dem Prozess. „Das Gerichtsverfahren ist uns bekannt und der Schulleiter ist derzeit nicht im Dienst“, sagte Pressesprecher Tobias Kühne am Mittwoch gegenüber der Volksstimme. Dies werde bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens auch so bleiben. Erst danach werde das Landesschulamt abhängig vom Urteil über personalrechtliche Konsequenzen entscheiden. Bis dahin gelte, und das betonte der Sprecher des Landesschulamtes, die Unschuldsvermutung.