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2005 brannte das Genthiner Autohaus Geständnis der "rechten Hand" von Uwe S.

Von Wolfgang Biermann 03.09.2011, 04:31

Stendal/Roßdorf/Burg. Ein 43-jähriger Mann aus Burg muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Stendal wegen Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit dem Brand im Genthiner Autohaus in der Nacht zum 9. Oktober 2005 verantworten.

Der Angeklagte Eike O. ist gelernter Elektriker und seit 1992 für den Roßdorfer Uwe S., dem zur Brandzeit faktischen Besitzer des Genthiner Autohauses, tätig. Vom Gebrauchtwagenverkäufer arbeitete sich O. zum Geschäftsführer von zwei Autohäusern (Burg und Schwerin) sowie einer Autovermietung hoch. Als solcher soll er im Vorfeld des Brandes mit dem Geschäftsführer des Genthiner Autohauses und im Auftrag von Uwe S. größere Mengen an Diesel und Benzin aus mehreren Tankstellen im Umkreis von 60 Kilometern herbeigeschafft, den Kraftstoff gemischt, im Autohaus Genthin deponiert und die Kanisterverschlüsse geöffnet haben. Dazu soll er am Vorabend des Brandes die Videoüberwachungskamera aus- und später wieder eingeschaltet und den Wachschutz verständigt haben, dass die Alarmanlage an jenem 8. Oktober später als sonst scharfgeschaltet werde.

Laut Staatsanwaltschaft Stendal entstand am Autohaus ein Schaden von gut 1,1 Millionen und an den im Ausstellungsraum befindlichen Autos ein Schaden von mehr als 75 000 Euro. Zwei Pkw brannten völlig aus, vier weitere wurden stark beschädigt.

Uwe S., der die Versicherungssumme kassieren wollte, ist im August 2009 vom Landgericht Stendal wegen Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetruges rechtskräftig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Pauschal legte der angeklagte O., der laut Gericht als die "rechte Hand" von Uwe S. galt, wohl jetzt ein Geständnis vor der 1. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden ab. Im Detail bestritt er aber, von Schneider, als dessen Freund er sich auch heute noch sieht, den Auftrag zum Deponieren der Brandbeschleuniger erhalten zu haben. Zudem habe er die 60-Liter-Kanister nicht geöffnet und auch nicht den Wachschutz angerufen.

Geheimnisvolle Männer

Der gesondert verfolgte Geschäftsführer des Genthiner Autohauses habe wohl "beiläufig erwähnt, dass ein warmer Abriss stattfinden soll". Konkretes sei aber weder vorher noch nachher besprochen worden. Kraftstoff habe er nur von einer Tankstelle geholt. Zudem sei er davon ausgegangen, dass das Autohaus Uwe S. allein gehöre und bei einem Brand keine Menschen und fremde Werte gefährdet würden.

Welche Rolle zwei geheimnisvolle Männer spielten, die am Vorabend des Brandes angeblich auf dem Gelände des Autohauses waren, wollte O. nicht sagen. Ein schnelles Prozessende, wie es Staatsanwaltschaft und Verteidiger Horst Köhler für den Fall eines umfassenden Geständnisses - nämlich 20 Monate Haft auf Bewährung - anvisiert hatten, ist wohl nicht in Sicht. So soll bei der Fortsetzung unter anderem auch der in der JVA Magdeburg eine siebenjährige Gesamtstrafe verbüßende Uwe S. als Zeuge vernommen werden. Am 8. September steht die Aussage des einstigen Genthiner Autohaus-Geschäftsführers auf der Tagesordnung. Sechs Fortsetzungstermine sind bislang bis Ende September anberaumt.