Gebühr Hundefang kostet 110 Euro
Wenn ein Hund entläuft, kommt er ins Tierheim, bis er seinem Besitzer zurückgegeben wird. Ein Burger ist mit der Gebühr nicht einverstanden.
Burg l Es war ein früher Dienstagabend, als Sebastian Fischer bemerkte, dass sein Hund nicht mehr auf dem Grundstück an der Kirchhofstraße war. „Das dürften aber höchstens zehn Minuten gewesen sein“, sagte er am vergangenen Wochenende im Gespräch mit der Volksstimme.
Schnell kursierte auf Facebook ein Foto von der Bordeauxdogge, das sie nicht weit weg von ihrem Zuhause zeigt. Fischer rief die Polizei an, die teilte ihm mit, dass der Hund von einem Bauhofmitarbeiter abgeholt und ins Tierheim nach Schartau gebracht worden sei. „So flink“, wunderte sich der Halter noch am Sonnabend. Dann rief er beim Bauhof an, wollte, dass ihm der Hund noch am selben Abend wieder zurückgegeben wird, immerhin hätte er nachweisen können, dass es sich um seinen handelt. Doch keine Chance, der Bauhofmitarbeiter hatte keinen Zugang zum Tierheim, das war mittlerweile geschlossen und Bruno musste dort übernachten.
Und das ist es, was Sebastian Fischer auf die Palme bringt. Der Hund sei gechippt, somit eindeutig zu identifizieren. Da hätte man ihm das Tier doch noch am selben Abend zurückgeben können. Hier sieht er fehlenden Willen. Am Mittwochmorgen machte er sich auf zum Tierheim, hatte Glück, jemanden dort anzutreffen, denn Mittwoch ist Ruhetag. Dort wurde ihm dann die erste Rechnung präsentiert. 15 Euro Futtergeld. Fischer konnte zwar nicht glauben, dass sein Bruno in der kurzen Zeit für 15 Euro gefressen hatte, war aber erfreut, seinen Bruno wiederzuhaben und gab großzügig 25 Euro.
So richtig regte ihn dann aber die Rechnung auf, die ihm von der Stadt Burg ins Haus flatterte. 110 Euro wurden ihm in Rechnung gestellt. „Der Mitarbeiter hat doch keinen Stundenlohn von 60 Euro“ echauffierte er sich. Er will nun Widerspruch gegen die Rechnung einlegen. Doch wie Marina Döhlert vom Fachbereich Recht und Ordnung auf Nachfrage der Volksstimme informierte, ist alles rechtens gelaufen.
Wenn die Rufbereitschaft des Bauhofes durch die Leitstelle oder Polizei über einen freilaufenden Hunde informiert werde, bringe sie das Tier ins Tierheim. Während der regulären Arbeitszeiten würden sich die Mitarbeiter des Tierheims selbst um das Tier kümmern. Die Besitzer der entlaufenen Tiere könnten sich dann selber beim Tierheim Schartau erkundigen und ihren Vierbeiner wieder abholen. Dies aber eben nur zu den Sprechzeiten des Tierheims. Sollte sich der Besitzer nicht melden, könne anhand der Transpondernummer auf dem Chip mit einem Lesegerät der Halter des Hundes ermittelt werden. „Erfahrungsgemäß werden die Tiere von Ihren Besitzern wieder abgeholt“, fügte Döhlert hinzu.
Für den Aufwand und Transport der Hunde werden Gebühren und Auslagen nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt erhoben. Es können auch Tierarztkosten hinzukommen, falls dies beispielsweise bei einem verletzten Tier erforderlich sei sowie Futter- und Unterbringungskosten. Doch nach Angaben der Stadtverwaltung kommt es nicht allzu häufig vor, dass ein entlaufener Hund eingefangen werden muss. So seien es im vergangenen Jahr beispielsweise zehn Fälle gewesen.
Neulich hatten Fischer und Bruno allerdings mehr Glück. Das Tier war wieder ausgebüxt, vermutlich durch ein Loch im Zaun, wie sein Herrchen meint. Diesmal brachten nämlich zwei aufmerksame Passanten den Vierbeiner wieder sicher nach Hause. Das kostete in dem Fall nichts – außer ein Dankeschön.