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Kreistag Ausschuss unterstützt Klage des Landrates

Über die Redekiner Kreisstraße, Burger Brücke in Burg und Genthin und andere Themen wird im Kreistag abgestimmt.

Von Kristin Schulze 17.09.2018, 01:01

Burg/Genthin l Konsens herrschte am Mittwoch im Kreisausschuss bezüglich der Beschlussvorlagen. Allen wurde einstimmig zugestimmt. Das letzte Wort hat der Kreistag am 26. September 2018.

Um welche Themen ging es: Der Jahresüberschuss der Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land wird auf neue Rechnung vorgelegt. Dabei geht es um rund 282.000 Euro für das Geschäftsjahr 2017. Hintergrund: Bei einer Ausschüttung würden 15 Prozent Kapitalertragssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag fällig. Verbleibt der Jahresüberschuss im Unternehmen, entfällt die Zahlung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags.

Der Ausschuss hat dem Kreistag außerdem die Entlastung des Aufschichtsrates der Nahverkehrsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 beschlossen. „Für das Geschäftsjahr 2017 sind keine Beanstandungen an der durch den Aufsichtsrat geleisteten Arbeit festzustellen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Ausschussmitglieder Gerd Mangelsdorf und Lutz Nitz, die auch im Aufsichtsrat sitzen, stimmten wegen Befangenheit nicht ab.

Alle Ausschussmitglieder sprachen sich außerdem für den Ersatzneubau der Brücke an der Burger Holzstraße aus. 2019 werden dafür voraussichtlich rund eine Million Euro fällig. Sollte die Abrechnung des Bauvorhabens nicht bis zum 30. Dezember 2019 erfolgen, kann das Vorhaben nicht über das Fördermittelprogramm abgerechnet werden. Eine wichtige Einzahlung würde dem Kreis so wegbrechen, die Finanzierung wäre nicht mehr gesichert.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden derzeit auf 1,2 Millionen Euro geschätzt. Davon wurden 200.000 Euro im Haushalt 2018 und rund eine Million Euro werden im Haushalt 2019 bereitgestellt. Dem gegenüber stehen Fördermittel in Höhe von 929.000 Euro.

Außerdem sollen rund 1,2 Millionen Euro für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt des Jerichower Ortsteils Redekin bereitgestellt werden.

Hier kam es zu Problemen bei der Ausschreibung. Die für den zweiten Bauabschnitt erfolgte im Juni. Drei Bewerbungen gab es, zwei Bieter mussten laut Beschlussvorlage für den Ausschuss aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Das dritte Angebot überstieg die geschätzten Kosten über 100 Prozent. Die Ausschreibung wurde also aufgehoben. Die erneute Ausschreibung des zweiten Bauabschnittes ist für 2018 nicht möglich, weil eine Ausführung der Maßnahme noch in diesem Jahr unrealistisch ist.

Wirtschaftlich sinnvoll erscheint nun laut Kreisverwaltung die gemeinsame Ausschreibung des zweiten und dritten Bauabschnittes. Das Planungsbüro rechnet nach einem groben Kostenüberschlag mit Gesamtkosten von etwa 1,2 Millionen Euro.

Die Mitglieder sprachen sich für eine außerplanmäßige Auszahlung in der Abfallwirtschaft gewerblicher Art aus. Dabei geht es um 562 100 Euro für die Anlieferung von Abfällen zum Müllheizkraftwerk Rothensee. Die Ausgaben sind laut Kreisverwaltung durch Mehrerträge gedeckt.

Aus dem Kreisausschuss kam außerdem uneingeschränkte Zustimmung zum Plan des Landrates Klage beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt gegen die Finanzregelungen zum Unterhaltvorschussgesetz zu erheben. Hintergrund: Das neue Gesetz hebt die Altersgrenze für den Unterhaltvorschuss (diesen zahlt der Landkreis, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt) von 12 Jahren bis auf die Vollendung des 17. Lebensjahres an.

Landrat Steffen Burchhardt (SPD) betonte erneut, dass man nicht gegen das Gesetz klagen wolle, sondern dass es um die Ausfinanzierung für die Kreise ginge. „Es geht hier um Beträge in Größenordnungen und um ein Warnzeichen an Land und Bund.“

Lutz Nitz (Grüne) schloss sich den Ausführungen des Landrats an und betonte, dass das Gesetz die richtigen Signale setze. Allerdings hätte der Bund Fragen zur Finanzierung offen gelassen, deshalb würde seine Fraktion die Klage unterstützen. Burchhardt betonte abschließend, dass er das Land als Partner sehe, gegen den man nicht leichtfertig klagen würde. Allerdings müsse man in diesem Fall ein Zeichen setzen. Dem Kreis drohen laut Burchhardt Mehrausgaben von 700.000 Euro.

Konsens herrschte im Ausschuss auch darüber, dass man die Breitbandversorgung an den Schulen des Kreises auf den Weg bringen wolle.