Nächster Schritt: Technik beschaffen Mit Änderung der Geschäftsordnung ermöglicht Gommeraner Stadtrat Grundlage für Sitzungen per Videokonferenz
Auf Notsituationen wie eine Pandemie will die Stadt Gommern künftig besser vorbereitet sein. Deshalb ermöglicht die Geschäftsordnung des Stadtrates jetzt auch Sitzungen per Videokonferenz. Wie das praktisch möglich ist, wird nun geprüft.

Gommern - War die geplante Änderung der Geschäftsordnung auf den meisten Sitzungen der Ortschaftsräte im April und Mai nur ein Durchlaufposten gewesen, beschäftigte sich der Hauptausschuss deutlich ausführlicher mit den vorgeschlagenen Änderungen. So warb Bruno-Alexander Heyne (CDU) darum, nicht nur das Wort „elektronisch“ im Paragrafen 3 zu ergänzen. Anträge zur Tagesordnung sollen künftig nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch eingereicht werden können. Elektronisch könne aber beispielsweise auch per SMS heißen. Damit die Vorsitzenden von Stadtrat und Ausschüssen beziehungsweise die Ortsbürgermeister aber den Überblick behalten können, sollte „per E-Mail“ ergänzt werden.
Die Änderung wurde im Paragrafen 3 aufgenommen.
Elf Ortschaftsräte, fünf Ausschüsse, ein Stadtrat. Die Gremien zählte Bürgermeister Jens Hünerbein (parteilos) als Begründung auf, weshalb es der Sitzungsdienst mit zwei Mitarbeiterinnen (und nur eine davon Vollzeit) nicht schaffen werde, die Protokolle schneller als innerhalb von 30 Tagen beziehungsweise vor der nächsten Sitzung fertigzustellen.
Die neu in die Geschäftsordnung aufgenommene Frist hatte Bruno-Alexander Heyne zuvor aus Sicht eines Ratsmitglieds als „ewig“ bezeichnet.
Großer Zeitaufwand
Während des jüngsten Sitzungsturnus waren noch die Landtags- und Landratswahlen dazugekommen, die für das Haupt- und Ordnungsamt einen großen Zeitaufwand bedeutet hatten.
Kritisch sah Bruno-Alexander Heyne darüber hinaus den neuen Paragrafen 26. Dieser soll der sprachlichen Gleichstellung gelten und wurde als Muster vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt übernommen. Anja Lindner (SPD/Die Grünen) fand, dass im Vergleich dazu der alte Satzungstext fortschrittlicher gewesen sei.
Wenn möglich immer Präsenzsitzungen
Der Paragraf 26, der vorletzte der Geschäftsordnung, liest sich, als wolle man das Thema ganz weit von sich wegschieben. Die gesamte Geschäftsordnung klingt eigenartig, da stets von dem Vorsitzenden die Rede ist, die Stadt Gommern aber schon einige Jahre mit Margrit Peters eine Vorsitzende des Stadtrates hat.
Mit dem Begriff Hybridsitzung in der Geschäftsordnung konnte auch nicht jeder etwas anfangen. Gemeint ist, dass Sitzungen sowohl in Präsenzform stattfinden, als auch Mandatsträger per Videoübertragung zugeschaltet werden können.
Videokonferenzen schon früher gewünscht
Aus Sicht von Walter Schmidt, Vorsitzender der Fraktion SPD/Die Grünen, kommen die Alternativen zu Präsenzsitzungen spät. Er hätte sich die Möglichkeit zu Videokonferenzen etc. schon früher gewünscht, betonte er auf der Sitzung des Stadtrates und erkundigte sich in diesem Zusammenhang nach den technischen Voraussetzungen.
Wie in den vergangenen anderthalb Corona-Jahren praktiziert, wolle die Stadt auch künftig möglichst Präsenzsitzungen durchführen, antwortete Jens Hünerbein auf die entsprechenden Anfragen sowohl im Hauptausschuss als auch auf der Sitzung des Stadtrates. Sollte es eine Notsituation jedoch erfordern, würde er in Abstimmung mit der Vorsitzenden des Stadtrates entscheiden, wie die Sitzung stattdessen einberufen werde.
Klar sei, dass es noch Defizite bei der Technik gebe. Um Geräte anzuschaffen, müsste Geld in den Haushalt eingestellt werden. Die IT-Abteilung werde sich jetzt mit dem Thema beschäftigen.
Schulungen, damit jeder Technik anwenden kann
Zur Anwendung werde vermutlich eines der bekannten Programme wie Teams oder Zoom kommen. Hier bat Bruno-Alexander Heyne um Schulungen, damit jeder Stadtrat die Möglichkeit erhalte, im Notfall mit der Technik umgehen zu können.
Zudem verwies er darauf, dass längst noch nicht jeder Haushalt in der Einheitsgemeinde über eine schnelle Internetverbindung verfüge. Auch das dürfe kein Grund sein, weshalb jemand nicht an einer Sitzung teilnehmen könne.
Änderung einstimmig angenommen
Der Stadtrat nahm die Änderung der Geschäftsordnung einstimmig an.
Die geänderte Geschäftsordnung ist laut ihrem Paragrafen 27 gleich am Tag nach der Sitzung in Kraft getreten.