1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Toter Bussard bringt Mann vors Gericht - 150 Euro Strafe

Drei Anklagepunkte fallen gelassen / Zwei Jahre verstreichen zwischen Bescheid und Anklage Toter Bussard bringt Mann vors Gericht - 150 Euro Strafe

Von Tobias Dachenhausen 27.08.2011, 06:30

Weil er einen ausgestopften Bussard ausstellte, muss ein Mann aus dem Jerichower Land ein Bußgeld von 150 Euro zahlen. Dies entschied das Amtsgericht am Donnerstag.

Burg. Es ging eigentlich nicht um viel, der Fall war kein spektakulärer, dennoch verfolgten verhältnismäßig viele Interessierte die öffentliche Verhandlung am Donnerstag im Amtsgericht Burg. Martin L.* wurden insgesamt vier Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, von denen drei fallen gelassen wurden. Für den Besitz und die Ausstellung eines ausgestopften Bussards muss der 46-Jährige ein Bußgeld von 150 Euro zahlen.

Weitestgehend drehten sich alle Vorwürfe um eine Ausstellung von Tierpräparaten, Filmen und Fotografien vom 13. Januar 2008, die L. zusammen mit seiner ebenfalls Angeklagten Lebensgefährtin Karina B.* präsentierte. Dazu soll er die unter Naturschutz stehenden Großtrappen im Fiener Bruch gestört haben, um Filmaufnahmen machen zu können. "Wir sind beide technisch so gut ausgerüstet, dass wir aus einer Entfernung von 400 bis 500 Metern fotografieren können. Die Tiere merken uns nicht mal", verteidigte sich L.

Außerdem seien die Aufnahmen mit Genehmigungen geschehen. "Ich stamme aus einer Jägerfamilie und weiß, wie ich mich hier zu verhalten habe", beteuerte der Beschuldigte.

Störung der Population nicht bewiesen

Richterin Konrad verwies im Laufe der Verhandlung darauf, dass eine erhebliche Störung mit einem Rückgang der Population einhergehen müsse. Allerdings konnten das weder Sieglinde Bischoff, Sachgebietsleiterin der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, noch der Sachbearbeiter Thomas Bich nachweisen. "Wir haben eine tatsächliche Verringerung, aber ob es da einen kausalen Zusammenhang mit den beschriebenen Aktivitäten gibt, kann ich nicht sagen", erklärte Bischoff auf das wiederholte Nachfragen der Richterin.

Jene nutzte auch die Gelegenheit, den Landkreis zu kritisieren. "Warum hat es über zwei Jahre gedauert, bis die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übermittelt worden ist?", fragte Konrad. "Das kann ich ihnen nicht genau sagen. Wir reichen Ordnungswidrigkeiten immer an die Bußgeldstelle weiter und was dann passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis", erklärte Bischoff.

Der zweite Anklagepunkt war der kommerzielle Charakter der Ausstellung eines toten Bussards. Für die Veranstaltung wurden 2,50 Euro für Erwachsene und 1 Euro für Kinder an Eintritt genommen. "Damit haben wir die Kosten der Ausstellung nicht einmal gedeckt. Wir wollen doch nur unsere Mitbürger für einen geringen Obolus an unserer schönen Natur teilhaben lassen", erklärte B. "Die Motivation ist nachzuvollziehen, dennoch haben sie Geld genommen und besonders geschützte Tiere präsentiert", erwiderte Konrad.

Des Weiteren musste sich das Paar für den rechtswidrigen Besitz eines toten Bussards rechtfertigen. "Der gehört eigentlich meinem Vater, der ist Jäger und hat ihn schon zu DDR-Zeiten präpariert und uns dafür zur Verfügung gestellt", erzählte L. Jener war aber nicht als Ausrichter der Ausstellung involviert. "Es gibt auch fahrlässige Verstöße, da muss man sich dann vorher schlau machen", ermahnte die Richterin.

Der letzte Punkt auf der Liste betraf nur L. allein. Er wurde dabei beobachtet, wie er in das Naturschutzgebiet Fiener Bruch gefahren ist und zahlreiche Verbotsschilder dabei ignorierte, was er allerdings abstritt.

Unerlaubt im Fiener Bruch aufgehalten?

"Ich habe mich am Rand des Gebietes bewegt, war aber nicht drin", gab er zu Protokoll. Als Beweismittel sollten Fotos dienen, die Zeuge Bich gemacht hatte. "Ich hatte damals dort am Trappengehege dienstlich zu tun und habe das Auto von Herrn L. in das Schutzgebiet einbiegen sehen, Lichthupe gemacht, doch er hat nicht reagiert", erinnerte sich Bich. Aus früheren Begegnungen sind hier zwischen den beiden Personen Spannungen entstanden, die sie auch im Gericht nicht verheimlichten.

Nach einem Gespräch mit dem Verteidiger des Beschuldigten kam Konrad zu dem Schluss, drei Anklagepunkte fallen zu lassen. Lediglich die Ausstellung des toten Bussards wurde den Angeklagten angelastet.

* Name von der Redaktion geändert.