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Nach Skandal um falsche Rechnung Umweltministerium entschuldigt sich nach Fehler

Was wird das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz den Städten und Gemeinden bringen? Jetzt gibt es Klarheit bei der Berechnung zur finanziellen Beteiligung, nach dem eine Pressemitteilung eine falsche Rechnung veröffentlicht hatte.

Von Thomas Schäfer 22.05.2025, 15:22
Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz soll Kommunen finanziell beteiligen, wenn auf ihren Flächen Photovoltaiganlagen oder Windräder gebaut werden. Wie viel genau, wird bisher eher geschätzt.
Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz soll Kommunen finanziell beteiligen, wenn auf ihren Flächen Photovoltaiganlagen oder Windräder gebaut werden. Wie viel genau, wird bisher eher geschätzt. IMAGO/Jochen Tack

Magdeburg/Gommern - Nach den Irritationen um eine nachträglich und unkommentiert geänderte Pressemitteilung entschuldigt sich das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt nun in einer nachgeschobenen weiteren Pressemitteilung vom 21. Mai.

In einer früheren Pressemitteilung zum Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz vom 8. Mai 2025 war ein fehlerhaftes Rechenbeispiel zu dem vom Koalitionsentwurf vor Kurzem beschlossenen Gesetzentwurf enthalten. Wir bitten diesen Kommunikationsfehler zu entschuldigen. Rechtsverbindlich werden die genannten Zahlungspflichten nach finaler Verabschiedung des Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes durch den Landtag“, heißt es darin.

Zum Thema:Ministerium schafft falsche Tatsachen: Pressemitteilung nachträglich geändert

Zahlen zu Windkraft- und Photovoltaik-Projekte: Ministerium ändert Daten heimlich

In der ursprünglichen Pressemitteilung vom 8. Mai hatte das Ministerium eine fehlerhafte Berechnung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen, auf deren Gemarkungen PV- oder Windkraftanlagen errichtet werden, beigefügt. Am 13. Mai wurde die entsprechende Passage unkommentiert und ohne Hinweis auf die Änderung mit einer neuen Berechnung ausgetauscht.

Problematisch daran war und ist, dass die Berechnung in der originalen Pressemitteilung eine deutlich höhere Beteiligung der Kommunen auswies. Diese unveränderte Mitteilung des Ministeriums kursiert noch immer auf diversen Internetportalen und wurde – vor dem Austausch der Passage – beispielsweise auf der Ortschaftsratssitzung in Karith/Pöthen als Entscheidungsgrundlage für oder gegen den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage herangezogen.

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Jetzt ist klar, wie viele Tausende Euro die Kommunen für Solar- und Windstrom bekommen sollen

In der neuen Pressemitteilung stellt das Ministerium nun eindeutig klar, mit welchem Geldfluss Gemeinden nach Verabschiedung des Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes rechnen können. Bei PV-Anlagen sollen die Gemeinden 2.500 Euro pro installiertem Megawatt, bei Windrädern 5.500 Euro erhalten. Bei einer PV-Anlage mit 10 Megawatt Leistung sind das somit 25.000 Euro, bei Windkraft respektive 55.000 Euro. Dieser Sockelbetrag wird unabhängig von der produzierten Strommenge ausgezahlt.

Gleichzeitig wird ermittelt, welche Strommenge eine Anlage pro Jahr abgibt. Pro produzierter Kilowattstunde gibt es 0,3 Cent. Liegt dieser Betrag oberhalb des Sockelbetrags, so erhält man diesen. Obacht: nicht die Summe beider Beträge.