Altersarmut Verein mit Ortsgruppe in Burg will benachteiligte Rentnerinnen aus der DDR unterstützen
Scheidungen sind oft Entscheidungen, die den Lebensweg prägen. Wie aber die Rente davon beeinflusst ist, merken Betroffene erst Jahrzehnte später. Doch es gibt Hilfe von einem Verein, der sich genau dafür einsetzt.

Burg - Beate Beyer hat sich während DDR-Zeiten selbst scheiden lassen. Damals konnte sie aber noch nicht ahnen, welche Auswirkungen dies auf ihre Rente im wiedervereinigten Deutschland haben würde. Als sie sich dessen bewusst wurde, wandte sie sich schriftlich an die Bundesregierung.
Und sie bekam eine enttäuschende Antwort in Form eines Hinweises auf einen Artikel, dass man sich des Problems bewusst sei und versuchen werde, etwas dagegen zu unternehmen. Das war der Burgerin zu wenig. Sie schloss sich dem Verein der in der DDR geschiedenen Frauen an und bekleidet inzwischen einen Posten im Vorstand. „Ich stehe mit Leib und Seele hinter den Anliegen der Frauen“, sagt sie. Denn in fast allen Fällen sind es Frauen, die davon betroffen sind.
Kampf gegen Ungerechtigkeit
Doch wie kam es eigentlich dazu, dass zahlreiche in der DDR geschiedene Frauen nun über geringe Renten verfügen? Um dieses Problem zu erläutern, traf sich Beate Beyer mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Jerichower Land Karina Cleve. Eigentlich wollte auch die Leiterin der Ortsgruppe Burg, Annemarie Ruddies, dazu kommen, musste aber aufgrund von Krankheit absagen. „Sie kämpft schon lange gegen diese Ungerechtigkeit, und das macht ihr auch gesundheitlich zu schaffen“, erklärt Beate Beyer sorgenvoll.
In Westdeutschland profitierten Geschiedene von den Rentenanwartschaften des Ehepartners. Im Jahr 1977 wurde der Versorgungsausgleich eingeführt. Dies war in der DDR nicht der Fall, da über 90 Prozent der Frauen erwerbstätig waren und sie von dem DDR-Rentensystem beispielsweise durch rentensteigernde Zurechnungsjahre profitierten. Im Einigungsvertrag und im Rentenüberleitungsgesetz im Jahr 1991 wurden die für Frauen vorteilhaften DDR-Regelungen nicht berücksichtigt. „Geschiedene, die eben nicht beispielsweise wegen Kindererziehung dauerhaft Vollzeit gearbeitet haben, wurden bei der Umstellung schlichtweg vergessen“, erklärt Karina Cleve diesen Umstand. „Deswegen leben nun viele dieser Frauen mit sehr geringen Renten, oft sogar unterhalb der Armutsgrenze. Das ist nicht gerade eine Würdigung ihrer Lebensleistung“, ärgert sich Beate Beyer.
Rechtsanspruch besteht nicht
Auf das Problem wurde auch schon der UN-Überprüfungsausschuss für Frauenrechte aufmerksam und spricht sich für einen Härtefallfonds aus, der aber rund 210 000 Frauen armutsgefährdet zurücklassen würde. „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Ausgleich, das ist ein großes Problem“, beschreibt Beate Beyer. Für eine Lösung kämpfen will sie trotzdem. Wie viele Frauen im Jerichower Land aktuell betroffen sind, kann sie nicht genau sagen. „Viele Frauen wissen ja nicht einmal, dass sie dermaßen benachteiligt sind, und haben sich mit der geringen Rente abgefunden. Aber das ist nicht richtig.“
Sie möchte mit der Ortsgruppe Burg Treffen organisieren, bei denen Geschiedene über die Unterstützung durch den Verein aufgeklärt werden. Dies können Beratungen zu individuellen Situationen sein oder die Kontaktaufnahme zu Politikern. „Manchmal hilft es schon, sich das einfach mal von der Seele zu reden.“