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  7. Widerspruch gegen Abfallgebühren: Behörde lehnt nach drei Jahren ab und berechnet 84 Euro

Volker Buchholz fühlt sich vom Landkreis verschaukelt und wirft ihm unrentable Abfallwirtschaft vor Widerspruch gegen Abfallgebühren: Behörde lehnt nach drei Jahren ab und berechnet 84 Euro

Von Franziska Richter 26.01.2013, 02:14

Ganze drei Jahre hat die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen erhöhte Abfallgebühren gedauert. Der Betroffene fühlt sich vom Landkreis an der Nase herumgeführt.

Hohenwarthe l Volker Buchholz geht mit seiner Geschichte nicht an die Öffentlichkeit, weil es ihm ums Geld geht. Bei seinem Widerspruch, der über drei Jahre lief, konnte ihm der Landkreis nicht nachweisen, dass alles getan wurde, um eine Erhöhung der Abfallgebühren zu verhindern.

Aber noch einmal zum Anfang: Wie jedes Jahr bekommt Volker Buchholz Anfang 2010 einen Abfallgebührenbescheid: Die Restmülltonne soll jetzt 28 Euro mehr im Jahr kosten. "Mir geht es nicht um die 28 Euro. In dem Schreiben war einfach keine Begründung, warum die Gebühr erhöht wird", sagt Buchholz. "Da kommen Bescheide, die Bürger werden mit Paragraphen zugeballert und keiner versteht sie." Er besteht auf eine Begründung für die Erhöhung.

Die normale Gebühr von 83 Euro zahlt er, die erhöhte Gebühr nicht. Er legt Widerspruch ein beim Landkreis, der zuständig für die Abfallentsorgung ist. Die Abfallwirschaftsgesellschaft Jerichower Land ist ein kommunales Unternehmen. Nachdem der Widerspruch bei der Kreisverwaltung eingegangen ist, beginnt ein Hin und Her.

Der Widerspruch liegt dem Landkreis vor. Trotzdem kommt eine Mahnung, mit der die Zwangsvollstreckung angedroht wird. "Hier stimmt schon etwas nicht", sagt Volker Buchholz. Er ruft an und schreibt an die Kreisverwaltung. Inzwischen wird der Fall in mehrere Abteilungen weitergereicht bis der Landkreis im Juli erklärt, die angedrohte Zwangsvollstreckung sei erst einmal ausgesetzt.

"Man hat doch ein Recht darauf zu erfahren, wie Erhöhungen zustande kommen"

"So kann man doch nicht mit Bürgern umgehen. Da kommt man sich doch für blöd verkauft vor", sagt Buchholz. Nach wie vor wartet er auf eine Begründung, wieso die Abfallgebühren erhöht worden sind. Auch die Telefonate mit dem Landkreis bringen keine Aufklärung. "Die Mitarbeiter waren alle freundlich, aber man hat doch ein Recht darauf zu erfahren, wie solche Erhöhungen zustande kommen und man erwartet, dass alles getan wird, um unnötige Gebührenerhöhungen zu verhindern. Natürlich fragt man nach, wenn man etwas nicht versteht."

Volker Buchholz bleibt geduldig. Im November bekommt er die Möglichkeit zur Anhörung zum Widerspruchsbescheid. Auch das Gespräch liefert keine hinreichenden Erklärungen. Volker Buchholz überweist danach zwar den Differenzbetrag, der noch ausstand, beschwert sich aber per Post bei Lutz-Georg Berkling, damals Kreisvorstandsmitglied. "Die Verträge mit der Müllverbrennungsanlage Rothensee sollten neu verhandelt werden", schreibt ihm Buchholz. Als die Verträge gemacht worden seien, war bereits klar, dass es immer weniger Einwohner im Jerichower Land geben wird. Je weniger Müll an Rothensee geliefert wird, umso teurer wird die Leistung und umso mehr steigt die Gebühr pro Kopf, hat Buchholz bis dahin herausgefunden. "Außerdem wurde die Grünschnittentsorgung ab 2009 mit Ausschreibungen von Anfang 2000 kalkuliert", sagt er. "Das zeigt: Die Verträge werden nicht so günstig wie möglich gemacht. Hier macht man sich gar keine Gedanken, im Interesse der Bürger zu handeln und die Kosten niedrig zu halten. Wer in der freien Wirtschaft so unrentabel rechnen würde, der würde sofort fliegen".

Der Umgang des Landkreises mit den Gebühren der Bürger sei eine Enttäuschung. "Dieses und Ähnliches trägt dazu bei, dass Bürger zu der Auffassung kommen, die Politiker kümmern sich nicht um ihre Interessen der Bürger."

Keine Reaktion nach diesem Brief. Von Ende 2010 bis Ende 2012 weiß Buchholz nicht, was aus seinem Widerspruch wird. Am 17. Dezember 2012 kommt dann doch die Ablehnung ins Haus mit der Rechnung von 84 Euro für die Widerspruchskosten.

Dass ein Widerspruch viel Nerven und Geld kostet, ist zwar rechtens, dennoch verheerend, wolle man sich als Bürger beteiligen. "Da fragt und hakt natürlich keiner mehr nach, wenn man das auch noch extra bezahlen soll", meint Buchholz. "Der Widerspruch wurde in der offiziellen Arbeitszeit der Mitarbeiter bearbeitet. Ich habe alles in der Freizeit und mit zusätzlichen Kosten - zum Beispiel musste ich für die Fahrt nach Genthin einen Urlaubstag nehmen - erledigen müssen. Da fragt man sich doch, wem die 84 Euro zustehen." Die Widerspruchskosten will er erst einmal nicht bezahlen.

Von der Volksstimme mit dem Thema konfrontiert sagte Jürgen Bruelheide gestern: "Von uns ist der Vorgang nach kurzer Zeit ins Rechtsamt des Landkreises weitergeleitet worden. Im Übrigen sind die Gebühren für Widersprüche gesetzlich festgelegt." Bruelheide ist Umwelt-Fachbereichsleiter beim Landkreis.(fh)