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Gesetzesänderung Zuchtverbot für Kampfhundrassen

Nicht jeder beißende Hund muss künftig umgehend als gefährlich eingestuft werden, auch das ist eine Änderung im Hundegesetz des Landes.

Von Ilka Marten 13.01.2016, 02:00

Gardelegen l 2300 Hunde gibt es offiziell in der Hansestadt Gardelegen. Und darunter sind 15 Vermutungshunde gefährlicher Rassen, wie sie im Amtsdeutsch genannt werden. Für die Besitzer dieser Rassen wird sich ab März 2016 durch das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt Gravierendes ändern: Für Pittbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier gibt es ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot, teilte Birgit Matthies, Fachbereichsleiterin im städtischen Ordnungsamt mit. Das gelte für private wie auch gewerbliche Züchter, betonte sie. Auch untereinander und oder mit anderen Hunden dürfen die Tiere – im Alltagsgebrauch Kampfhunde genannt – nicht mehr gezüchtet werden. „Die, die so einen Hund haben, müssen jetzt nichts befürchten“, stellte Matthies klar. Aber die Vermehrung dieser Tiere sei untersagt. Wer ab März mit diesen Hunden züchtet oder handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10 000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Problem: „Die meisten Hundebesitzer wissen von diesen Änderungen noch gar nichts“, so Matthies. Aus der Stadt Magdeburg habe sie schon von ersten Protesten dagegen gehört, so die Fachbereichsleiterin.

Doch es gibt noch weitere Neuerungen im Hundegesetz: „Und die empfinden wir aus Sicht der Verwaltung als gut“, so Matthies. Bisher war es nämlich so, dass bei Beißvorfällen zwischen zwei Hunden sofort beide als gefährliche Tiere eingestuft werden mussten, wenn beide gebissen hatten. „Da konnte dann überhaupt nicht berücksichtigt werden, in welcher Situation der nicht angreifende Hund gebissen hat“, so Matthies. Nun werde den Sicherheitsbehörden mehr Handlungsspielraum zugebilligt. Und die Beißvorfälle beschäftigen die Mitarbeiter der Verwaltung viele Stunden pro Woche. „Diese Entscheidungen kosten viel Zeit. Wir machen es uns nicht leicht und dürfen keinen Fehler machen, denn die Besitzer hängen an ihren Tieren“, so Matthies. Es werden Zeugen befragt, Rücksprache mit Tierärzten und Experten gehalten. Bisher sei nur einmal der Fall gewesen, dass angewiesen wurde, einen Hund einzuschläfern. „Das ist auch das letzte Mittel“, betont Matthies.

Es ist eine kostspielige Angelegenheit, wenn ein Hund etwa einen Wesenstest absolvieren muss, weil er auffällig gegenüber Menschen oder anderen Hunden geworden ist. Das gilt auch, wenn ein Hund gehetzt oder gejagt hat. Nahezu jedoch Woche laufen in der Stadtverwaltung Hinweise auf Hunde auf, die auffällig geworden sind. „Meist durch eine Anzeige.“ Und auf Mitteilung wird die Verwaltung dann tätig, gleicht zunächst mit der Liste der gemeldeten Hunde ab – und macht dann auch Vor-Ort-Termine. Dabei wurde schon so mancher Halter erwischt, der zwar einen Hund hat, ihn aber nicht angemeldet hat. Die Anzahl der Anzeigen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Wer übrigens Hundebesitzer wird, hat genau 14 Tage Zeit, um sein Tier beim Ordnungsamt anzumelden – und dann auch Hundesteuer zu zahlen.