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Immobilien 957 Grundstücke sind noch Volkseigentum

Die Stadt Gardelegen muss nun Anträge auf Eigentumszuordnung für Flächen, Straßen oder Gewässer stellen.

03.02.2016, 19:00

Gardelegen (cah) l Auch 26 Jahre nach Erlass des Einigungsvertrages, der unter anderem auch die Aufteilung des Finanzvermögens zwischen Bund und Ländern regelt, gibt es in Sachen Vermögen noch Relikte aus DDR-Zeiten.

Allein im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gardelegen sind in den Grundbüchern noch 957 Grundstücke als Volkseigentum ausgewiesen. Darauf hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Kreisverwaltung in seinem Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2012 für die Stadt Gardelegen hingewiesen. Bund und Länder hätten in einem Staatsvertrag vereinbart, diese Grundstücke nun endgültig zuzuordnen. Dazu bedürfe es nach dem Vermögenszuordnungsgesetz einer nochmaligen Beantragung, schreibt das RPA.

Die Stadt habe eine Übersicht mit den betreffenden Grundstücken erhalten, bestätigte Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig auf Volksstimme-Anfrage. Alle 957 Grundstücke seien zwar unter Volkseigentum geführt, allerdings mit unterschiedlichen Rechtsträgerschaften. Rechtsträger seien beispielsweise die LPG, der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb, der Rat des Kreises, der Rat der Gemeinde xy, der VEB Bezirksdirektion Straßenwesen oder die Wasserwirtschaftsdirektion.

Nun handelt es sich in der Mehrheit der Fälle allerdings nicht um lukrative Immobilien. Nach einer Überprüfung der Grundstücke sei festgestellt worden, dass es sich zu 90 Prozent um Wege, Straßen und Wasserläufe handelt. Darunter sei beispielsweise auch der Rottgraben. Die restlichen zehn Prozent seien Rest- und Splitterflächen in den Ortsteilen, wie Feuerlösch- und Oxydationsteiche, alte Hausmülldeponien, Straßenbegleitflächen und Kriegerdenkmale.

Für kommunale Wege, Straßen und Wasserläufe oder sonstige kommunal genutzte Grundstücke stelle die Verwaltung beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Cottbus einen Antrag auf Zuordnung. Dort werde dann entschieden, ob dem Antrag entsprochen wird oder ob der Grundbesitz dem Bund zugesprochen wird. Handelt es sich allerdings um Grundstücke, die nicht in Zuständigkeit der Stadt liegen, etwa Teilstücke von Kreis- oder Bundesstraßen oder Gewässer I. Ordnung, müsse der Antrag auf Zuordnung von der jeweils zuständigen Behörde (Kreis oder Land) gestellt werden.

Für alle Grundstücke, die sich in Trägerschaft der Wasserwirtschaftsdirektion befinden, gebe es vom Staatlichen Amt für Umweltschutz sowie vom Kreis die Anweisung, dass für Gewässer II. Ordnung die jeweilige Gemeinde, hier die Stadt Gardelegen, den Antrag auf Zuordnung stellen muss. Ziel sei es, für sämtliche volkseigenen Immobilien Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zu schaffen. Die Stadt hat bisher 203 Zuordnungsanträge gestellt.