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Amtsgericht Sechs Monate Gefängnis für Porno-Rentner

Für Verbreitung pornografischer Schriften musste sich ein 77-Jähriger vor dem Amtsgericht in Stendal verantworten.

Von Wolfgang Biermann 28.03.2019, 01:00

Stendal/Gardelegen l Das Landgericht in Stendal hat am späten Dienstagnachmittag einen wegen Sexualdelikten vielfach vorbestraften Rentner aus Gardelegen wegen Verbreitung pornografischer Schriften zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. „Im Übrigen wurde er freigesprochen“, teilte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage mit.

Der am 30. Oktober vorigen Jahres ausgesprochene Haftbefehl sei von der Jugendschutzkammer aufgehoben worden. Der Prozess fand auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nicht einmal die Anklage gegen den 77-Jährigen war öffentlich verlesen worden.

Aus einer Pressemitteilung vorab war lediglich zu erfahren, dass der Angeklagte im Zeitraum vom 24. September bis zum 6. Oktober vorigen Jahres einen zur Tatzeit 15 Jahre alten Jungen zweimal sexuell belästigt und ihn in einem dieser Fälle gegen seinen Willen zum Oralverkehr gezwungen haben soll, was rechtlich als Vergewaltigung gilt.

Der Anklagevorwurf habe sich aber offenbar nicht bestätigt, sagte der Gerichtssprecher. Der Vorsitzende der Kammer, Richter Ulrich Galler, hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit damit begründet, dass das Gericht möglicherweise die Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses (Maßregelvollzug) anordnen könne. Durch öffentliche Erörterung könnten sowohl die schutzwürdigen persönlichen Interessen des 77-Jährigen als auch die des als Zeugen geladenen 15 Jahre alten Jungen verletzt werden.

Erstmals hatte die Volksstimme 2007 über den Angeklagten berichtet. Seinerzeit war er wegen des Missbrauchs von zwei 13-jährigen Jungen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Sachverständiger hatte dem damals 65-jährigen Angeklagten zwar Labilität, im Gegensatz zu einem zweiten psychiatrischen Gutachten aber uneingeschränkte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit und damit im rechtlichen Sinn Schuldfähigkeit bescheinigt.

Gerichtlich wurde ihm nach Verbüßen der Strafe der Umgang mit Kindern und Jugendlichen strikt untersagt.

Gleichwohl wurde er kurze Zeit nach seiner Haftentlassung wieder rückfällig. 2014 wurde der damals 72-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs eines zehnjährigen Jungen erneut vom Landgericht in Stendal zu drei Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer verurteilt. Ein Gerichtspsychiater hatte ihm 2014 einen leichten Grad von Pädophilie (sexuelle Neigung zu Kindern) bescheinigt. Im Gegensatz zum aktuellen Prozess waren die Verhandlungen 2007 und 2014 nur teilweise nichtöffentlich.