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Backhausstreit Anzeige gegen Stiftung und Wobau in Gardelegen: Stendaler Bauherr vermutet unrechtmäßigen Abbruch des Backhauses

Ein Stendaler Unternehmer hat Strafanzeige gegen die Hospitalstiftung und die Gardelegener Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) gestellt. Die Staatsanwaltschaft Stendal sollte prüfen, ob der geplante Abbruch des Hofhauses am Großen Hospital ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz darstellt. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Grund: Der Abriss hat noch nicht begonnen.

12.06.2021, 06:15
Der 500 Jahre alte Backofen im Keller des Back- und Bethauses ist das Kernstück des Gebäudes, sagte die Bürgerinitiative Rettet das Backhaus.
Der 500 Jahre alte Backofen im Keller des Back- und Bethauses ist das Kernstück des Gebäudes, sagte die Bürgerinitiative Rettet das Backhaus. Archivfpoto: Jürgen Bakerski

Gesine Biermann und Cornelia Ahlfeld Gardelegen/Stendal - Thomas Richter-Mendau steht in Stendal für den Erhalt vieler historischer Gebäude. Sein bekanntestes Projekt: Der Umbau der ehemaligen Justizvollzugsanstalt zu ganz besonderen Wohnungen, über den Medien bundesweit berichteten. Stendals Oberbürgermeister Klaus Schmotz ist voll des Lobes für den Bauunternehmer. „Es ist gut, dass es auch in unserer Stadt Menschen gibt, welche mutig und entschlossen für den Erhalt unserer historischen Bausubstanz eintreten – nicht nur verbal, sondern mit persönlichem Aufwand und viel Enthusiasmus“, schreibt ihm der Stadtchef in einem Brief vor einigen Jahren.

Für seinen Ausbau einer ehemaligen Wäscherei zum Senioren-Wohn- und Lebenszentrum in Zusammenhang mit dem Stendaler Familienzentrum Färberhof gab es für den Bauunternehmer sogar mal ein dickes Lob der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Denkmalschutz ist schwierig

Nun hat der Stendaler Denkmalfan vom geplanten Abbruch des Bet- und Backhauses in Gardelegen gehört. Durch Zufall in den lokalen Medien, wie er betont. Denn mehrfach berichtete die Volksstimme von den Plänen der Hospitalstiftung Gardelegen, die das Große Hospital vor Jahren an die Wobau Gardelegen verkauft hatte: Sie plane als Noch-Eigentümerin der Immobilie noch den Abriss des Hofgebäudes.

Richter-Mendaus Fazit: Das geht gar nicht. Klar sei beim Denkmalschutz manches schwierig. „Aber man kann sich eben nicht nur die Rosinen rauspicken“, sagt der Stendaler im Gespräch mit der Volksstimme, „und das Argument Brandschutz, von dem ich da gelesen habe, ist ja lächerlich. Das haben die ja sogar beim Berliner Flughafen hingekriegt.“

Er habe sich deshalb über den Stand der Dinge informiert und sich dann entschlossen, Strafanzeige „gegen die Hospitalstiftung, vertreten durch die Bürgermeisterin der Hansestadt, Mandy Schumacher, und die Gardelegener Wobau, vertreten durch Geschäftsführer Wolfgang Oelze, zu stellen. Und zwar „von Verdachts wegen gemäß §22 in Verbindung mit §23 Strafgesetzbuch“.

Dort heißt es unter anderem: „Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt“, und: „Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar (...)“.

Ermittlung eingestellt

Und der Versuch, einen Teil des denkmalgeschützten Ensembles abzureißen sei für ihn eindeutig eine Straftat, betont der Baufachmann. Denn im Denkmalschutzgesetz sei eine Erhaltungspflicht geregelt. Und zwar „für Eigentümer und Besitzer gleichermaßen“, macht Richter-Mendau in der Begründung seiner Anzeige deutlich.

Mitte April lag diese auf dem Tisch der Stendaler Staatsanwaltschaft. Genau einen Monat später waren die Ermittlungen allerdings schon wieder eingestellt. Und zwar nach § 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung, die da lautet: „Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren (...) einstellen, wenn die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung bieten.“ Zwar sei „das Zerstören eines Kulturdenkmales ohne erforderliche Genehmigung“ tatsächlich „strafbar“, heißt es in der Begründung. Allerdings sei ein Abriss bislang „weder durchgeführt, noch begonnen“ worden. Somit gebe es offensichtlich kein strafbares Verhalten. Ob möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, soll jetzt das Denkmalschutzamt des Altmarkkreises prüfen.

Angekommen ist das Schreiben der Staatsanwaltschaft dort allerdings noch nicht, informiert Kreis-Pressesprecherin Birgit Eurich auf Volksstimme-Nachfrage, und: „Aufgrund des laufenden Verfahrens werden derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt.“

Auch Wobau-Geschäftsführer Wolfgang Oelze war offiziell von dieser Strafanzeige gegen die Wobau und ihn als Geschäftsführer nicht informiert worden. „Es hat seitens der Staatsanwaltschaft keine Anfragen gegeben“, so Oelze. Grundsätzlich sei das Vorgehen des Mannes aus Stendal, „den ich nicht mal kenne“, eine „bodenlose Frechheit“. Er verstoße schließlich nicht gegen Gesetze. „Wir haben eine offizielle Abrissgenehmigung“, stellt Oelze klar. Das Ganze sei unglaublich. Er überlege, gegen Richter-Mendau persönlich vorzugehen und seinerseits eine Anzeige wegen Verleumdung und Rufmord zu stellen und Schadensersatz zu fordern.

Nichts passiert, was strafbar ist

„Aufgrund meines Berufsstandes“ sieht das Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher etwas entspannter. Sie ist qua ihres Amtes auch Vorsitzende des Stiftungsrates der Vereinigten Hospitalstiftung zu Gardelegen und von Beruf Volljuristin.

Es sei in Deutschland nun mal so, dass jeder jeden anzeigen könne. „Grundsätzlich wird hier nichts passieren, was strafbar ist. Es wird keinen Abriss geben, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrissgenehmigung vorliegen“, stellt Schumacher klar. Sie halte sich schließlich an die Gesetze. Man habe aber im Stiftungsrat auch schon überlegt, ob man wegen übler Nachrede etwas unternimmt. Denn offenbar sei hier das Ziel, „uns unter Druck zu setzen. So funktioniert das aber nicht.“ Man werde nun vermutlich erst einmal das Mediationsverfahren abwarten. Auf diesen Weg hatte man sich mit der Bürgerinitiative „Rettet das Backhaus“ geeinigt.