Verhandlung vor dem Gardeleger Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen Diebstahls Bauleuchtenklau bringt 450 Euro Strafe
Der Diebstahl von fünf Bauleuchten im Wert von 100 Euro ging für ein Diebestrio aus Gardelegen noch einmal glimpflich aus. Einer der Täter muss 450 Euro Strafe zahlen, die anderen kamen mit einer Ermahnung davon.
Gardelegen/Klötze l Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mussten sich jetzt drei Gardeleger vor dem Amtsgericht verantworten - sie hatten fünf Bauleuchten im Wert von 100 Euro an der Klötzer Bahnhofstraße gestohlen. Eigentlich wollten Tim (18)*, Marc (20)* und Jonas (21)* am 23. Juni nur eine Freundin besuchen, doch dann wurde das Trio von der Polizei auf frischer Tat ertappt und gestoppt. "Die Freundin war nicht da. Und bei der Rückfahrt haben wir die Bauleuchten gesehen", versucht Jonas zu erklären, wie sie an dem Abend in die Klötzer Bahnhofstraße kamen.
Richter Axel Bormann kräuselt seine Stirn und fragt süffisant: "Hat Ihre Freundin denn kein Licht?" Die drei jungen Männer sitzen wie Schuljungen vor Bormann, erzählen freimütig, was sich an dem Abend zugetragen hat. Mal ein Schmunzeln hier, ein Lächeln dort, alle drei durchaus sympathisch - klingt vielmehr nach einem Dumme-Jungen-Streich, doch es ist gemeinschaftlicher Diebstahl. Und die jungen Männer haben noch Glück, denn es hätte nicht viel gefehlt, und zum Diebstahl wäre auch noch die Anklage wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dazugekommen.
Die Idee, die fünf Leuchten mitzunehmen, hatte Tim, der Jüngste: "Ich habe mich auch gefragt, warum. Das war Dummheit. Ich habe gesagt, können wir eigentlich mitnehmen", schildert der Schüler.
Tim und Jonas stiegen aus, klemmten sich die fünf Leuchten - eine davon war auch noch defekt - unter den Arm, während Marc in seinem Auto am Steuer wartete. Bormann schaut Marc an: "Sie sind im Auto geblieben, nicht, dass einer noch den Wagen klaut, was?"
Die jungen Männer packten die Leuchten hinter den Fahrersitz. Doch weit kommen sie mit ihrer Lichterfracht im Auto nicht. "Die Polizei sieht es hinter dem Fahrersitz leuchten. Ist das bekloppt!?", so Bormann kopfschüttelnd. Die Polizisten stoppten das Diebestrio nur wenige Meter hinter dem Tatort, kassierten die Leuchten ein und brachten sie zur Baustelle zurück. Eine blöde Idee der Drei, die für den 21-jährigen Jonas, der gerichtserfahren ist, teuer endet, denn Richter Bormann verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 450 Euro und zur Zahlung der Verfahrenskosten. "Sie sind schon erwachsen und Sie haben aus Ihren Erfahrungen noch keine positiven Lehren gezogen", begründet Bormann sein Urteil.
Sollte Jonas die Strafe nicht zahlen, dann muss er 30 Tage ins Gefängnis. Für Tim und Marc geht der Bauleuchten-Klau noch einmal glimpflicher aus, denn für sie gilt noch das Jugendstrafrecht. Beide - wie Jonas justizerfahren - kommen mit einer Ermahnung durch Richter Axel Bormann davon. "Sie beide sehe ich hier hoffentlich nicht wieder", sagte Bormann mahnend.
(*Name von der Redaktion geändert)