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Auskofferung Giftschlammgrube Brüchau in der Altmark: Sofortvollzug angeordnet

Bis Ende Juli 2022 musste Neptune Energy, Betreiberfirma der Bohrschlammgrube Brüchau, einen Abschlussbetriebsplan vorlegen. Dies ist erfolgt. Mittlerweile ist dieser Plan vom Landesamt für Geologie und Bergwesen zugelassen. Kann damit die Auskofferung der Grube beginnen?

Von Doreen Schulze Aktualisiert: 08.03.2023, 10:38
Der Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau ist genehmigt.
Der Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau ist genehmigt. Foto: Doreen Schulze

Brüchau - Wird die Auskofferung der Bohrschlammgrube Brüchau nun erfolgen? Immerhin hat das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) den vom Betreiber Neptune Energy Deutschland GmbH eingereichten Abschlussbetriebsplan zur Stilllegung der Giftschlammgrube am 31. Januar genehmigt. Damit ist der sofortige Vollzug angeordnet. Doch die Klage, die Neptune Energy gegen das LAGB und die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) eingereicht hat, läuft noch. Es geht um die Feststellung der Pflicht zur Freistellung von Kosten der Stilllegung.