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Meldegesetz Die Geburtstage in der Volksstimme

Seit rund zwei Monaten werden in der Volksstimme nur noch runde Geburtstage veröffentlicht. Nachfragen dazu gibt es nahezu täglich.

Von Gesine Biermann 05.02.2016, 02:00

Gardelegen l Früher war es einfach: Ein morgendlicher Blick in die Volksstimme, und man war sofort darüber informiert, wer in der Nachbarschaft oder dem Bekanntenkreis Geburtstag hatte. Man konnte schnell mal anrufen – oder sogar mit einem Blumensträußchen vorbeischauen. Die Heimatzeitung war damit so etwas wie ein Geburtstagskalender mit Erinnerungsfunktion – also sehr praktisch. Seit mittlerweile zwei Monaten ist das nun vorbei. Ein neues Meldegesetz sorgt seit dem 1. November 2015 dafür, dass Einwohnermeldeämter eben nicht mehr jeden Geburtstag an Zeitungen oder Verlage melden dürfen. Fortan gilt nur noch jeder fünfte Ehrentag, ab dem 70. Lebensjahr gerechnet, als meldewürdig.

Allerdings darf der Gesetzgeber nicht verbieten, dass Jubiläen und Geburtstage auf Wunsch der Bürger selbst veröffentlicht werden. Und diesen Service möchte von nun an auch die Gardeleger Volksstimme anbieten. Aus dem Grund wird künftig für einen gewissen Zeitraum auf der Service-Seite der Gardeleger Volksstimme ein Hinweis darauf erfolgen, dass alle Geburtstage, außerhalb der gesetzlich als Altersjubiläum festgelegten, selbst mitgeteilt werden müssen. Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, sich komplett aus der Meldeliste der Jubiläen streichen zu lassen, bestätigt auf Nachfrage gestern Waltraud Tiersch vom Gardeleger Einwohnermeldeamt. Dazu müssten die Bürger allerdings selbst in der Behörde vorstellig werden und die Löschung beantragen. Dazu wird nur der Personalausweis benötigt.

Wer sich einmal aus der Liste herauslöschen lässt, wird nicht mehr weitergemeldet, betont Tiersch. „Wenn man dann zum Beispiel zum 100. Geburtstag wieder veröffentlicht werden möchte, muss derjenige vorher wieder herkommen, und beantragen, dass er wieder weitergemeldet wird.“ Übrigens: Wer sich aus der Altersjubiläen-Liste löschen lässt, wird – und das ist neu – automatisch auch aus der Liste der Ehejubiläen gelöscht. Darauf weist Waltraud Tiersch noch einmal explizit hin. Gesetzt also den Fall, der Ehemann möchte seine Geburtstagsdaten nicht veröffentlicht wissen, die Ehefrau aber schon, ist das natürlich möglich. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass zum Beispiel die goldene Hochzeit des Paares dann nicht veröffentlicht wird. „Und es gibt in diesem Fall dann auch keine Gratulationsurkunde, zum Beispiel vom Landrat“, betont Waltraud Tiersch.