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Ortsumgehung Miesterhorst Die Stadt Gardelegen hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht

Mit dem Bau der Ortsumgehung Miesterhorst (Altmarkkreis Salzwedel) soll die dann alte Bundesstraße 188 zwischen Miesterhorst und Mieste zur Gemeindestraße abgestuft werden. Die soll die Stadt übernehmen und damit auch alle Verbindlichkeiten wie Reparaturkosten, Winterdienst und Unterhalt. Das lehnt die Stadt ab und hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

29.09.2021, 14:30
Für Miesterhorst soll eine Umgehungsstraße gebaut werden. Die dann alte B 188 von Mieste bis Ortsmitte Miesterhorst, bis zur Abfahrt nach Rätzlingen, soll die Stadt übernehmen.
Für Miesterhorst soll eine Umgehungsstraße gebaut werden. Die dann alte B 188 von Mieste bis Ortsmitte Miesterhorst, bis zur Abfahrt nach Rätzlingen, soll die Stadt übernehmen. Archivfoto: Ralf Wege

Gardelegen/Miesterhorst (ca) - Das Klageverfahren der Stadt Gardelegen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes für die Ortsumgehung Miesterhorst wird sich zeitlich weiter verschieben. Mit einem ersten Verhandlungstermin sei in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Möglicherweise beginnt die Verhandlung im ersten Halbjahr des kommenden Jahres. Über den aktuellen Stand des Verfahrens hat Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Stadtratssitzung informiert, teilte sie auf Volksstimme-Anfrage mit.