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Ermittlungen Wie starb der im Koffer entsorgte Hund?

Ein toter Hund wurde in einem Koffer im Wald bei Gardelegen entsorgt: Nun gibt es erste Ergebnisse der Ermittlungen.

28.05.2020, 23:01

Gardelegen (ca/ew) l Für den im Kämmereiforst bei Gardelegen vergrabenen toten Kofferhund liegt jetzt das Sektionsergebnis vor. Aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes könnten keine Aussagen über die genaue Todesursache getroffen werden. „Eine natürliche Todesursache kommt mit dem Ergebnis der Sektion aber insgesamt in Frage“, teilte Inka Ludwig von der Pressestelle des Altmarkkreises auf Volksstimme-Anfrage mit.

Eine Spaziergängerin aus Kloster Neuendorf, die mit ihrem Hund in diesem Natura-2000-Schutzgebiet unterwegs war, hatte Ende April den grausigen Fund gemacht. Auf einem Haufen unweit des Rastplatzes im Kämmereiforst entdeckte sie Katzenfutterbüchsen, einen Fressnapf und eine Leine in einer weißen Tasche. Unweit davon ragte ein halbvergrabener Koffer aus der Erde. In diesem befand sich ein toter Hund. Sie verständigte die zuständigen Behörden. Der Hund wurde von Florian Kauer, in der Stadtverwaltung Fachdienstleiter für Sicherheit und Ordnung, samt Koffer geborgen.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen wurden gemeinsam mit dem Kreis-Veterinäramt aufgenommen. Amtstierarzt Ramón Rulff hatte eine Sektion des Hundes veranlasst, um die Todesursache zu klären. Laut Ergebnisprotokoll handelte es sich bei dem Vierbeiner um einen mittelgroßen Rüden, der kastriert war. Das Körpergewicht betrug etwa elf Kilogramm. Der Tierkörper befand sich zum Zeitpunkt der Sektion in einem Zustand einer fortgeschrittenen Autolyse (Verwesung) und Fäulnis. Aufgrund dessen sei eine Zuordnung zu einer bestimmten Rasse nicht mehr möglich gewesen.

Externe Kennzeichnungen, wie Chip-Transponder, Halsbänder oder Tätowierungen, wurden nicht gefunden. Aufgrund des Gebisses handelte es sich um einen adulten, also ausgewachsenen Hund.

Gesucht wurde unterdessen nach Hinweisen, die zum Halter des Hundes führen. Denn der hat laut Kauer gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen. Für die Bestattung von Tieren gebe es klare Regelungen. Grundsätzlich sei das Ganze eine unwürdige Entsorgung eines toten Tieres, verbotenerweise auch noch in einem Naturschutzgebiet. Ein solches Handeln könne – je nach Vorfall – mit einem Bußgeld belangt oder strafrechtlich auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt werden.

Mittlerweile hat sich eine Frau im städtischen Ordnungsamt zu diesem Vorfall gemeldet. Sie konnte, wie Florian Kauer sagte, sachdienliche Hinweise zum Hund, den sie aufgrund des Zeitungsberichtes erkannte, sowie zur Halterin des Hundes geben. Auch die anderen Gegenstände, die vor Ort im Kämmereiforst gefunden wurden, waren ihr bekannt und konnten zugeordnet werden, so dass eine 95-prozentige Sicherheit vorliege.

Der vom Ordnungsamt der Stadt ermittelte Sachverhalt wurde nun an das Kreisveterinäramt in Salzwedel weitergeleitet, wie der Amtstierarzt auf Nachfrage bestätigte. Die Angaben werden jetzt überprüft. Im Anschluss werde entschieden, wie die unsachgemäße Entsorgung des Tierkörpers geahndet wird.