1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Schwerstarbeit im Ehrenamt

Feuerwehr Schwerstarbeit im Ehrenamt

Eine klare Regelung gibt es in Gardelegen dazu, welche Aufgaben von der Feuerwehr übernommen werden. Dazu gehört mehr, als mancher denkt.

Von Cornelia Ahlfeld 10.12.2020, 05:00

Gardelegen/Wanzleben l Anderenorts kritisieren Bürgermeister und Feuerwehrleute, dass die Wehren zu Einsätzen gerufen werden, die nichts mit den eigentlichen Feuerwehraufgaben zu tun hätten. Es geht konkret um Tragehilfen, etwa wenn Übergewichtige aus ihren Wohnungen geholt werden müssen. In Gardelegen ist das aber klar geregelt.

Wanzlebens Bürgermeister Thomas Kluge hat die Nase voll. Wiederholt wurden Kameraden der freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz für die Tragehilfe gerufen, um eine Person für einen planmäßigen Reha-Transport aus dessen Wohnung zu holen. Das 22. Mal im Jahr 2020 in seinem Gebiet. Daher wandte sich Kluge in einem Brandbrief an den Landrat der Börde und informierte ihn über ein Alarmierungsverbot für die freiwilligen Wehren, wenn es um das Thema Tragehilfe geht. „Das betrifft aus meiner Sicht Alarmierungen für Krankentransportfahrzeuge oder Rücktransporte ins Haus“, so Wanzlebens Stadtchef. Ausgenommen davon seien Notfälle, die im Rahmen lebensrettender Maßnahmen nötig sind. Aus seiner Sicht würde das Ehrenamt Feuerwehr für Aufgaben benutzt, die nicht zu den Tätigkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt gehören.

Und solche Einsätze sind auch den ehrenamtlichen Kameraden in Salzwedel nicht fremd. „Wir haben jedes Jahr etwa 25 Einsätze mit Tragehilfen“, sagt Salzwedels Stadtwehrleiter Holger Schmidt. „In der Regel geht es dabei um stark übergewichtige Menschen.“ Diese hätten bis zu 180 Kilogramm auf den Rippen. Dann seien Kraft und Technik gefragt. „Das kann der Rettungsdienst nicht vorhalten“, so Schmidt. Dann werde die Feuerwehr dazu gerufen. Schließlich unterstütze man sich in der sogenannten „Blaulichtfraktion“.

Ist das auch in Gardelegen ein Problem? Nein, sagt Stadtwehrleiter Sven Rasch, der beruflich in der Stadtverwaltung im Bereich Brandschutz tätig ist. In Gardelegen sei das klar geregelt. Bei geplanten Tragehilfen, etwa für Fahrten zu Arztpraxen oder ins Krankenhaus, sei das Ordnungsamt zuständig. „Wir erhalten dann einen Anruf mit der Bitte um Unterstützung, ein privates Transportunternehmen zu organisieren. Das läuft bei uns nicht über die Feuerwehr“, betont Rasch. Die Verwaltung erstelle dann einen Kostenbescheid. „Das wird den Krankenkassen in Rechnung gestellt“, so Rasch.

Durchschnittlich seien es zwei bis fünf geplante Tragehilfen pro Jahr. Anders sehe das aus, wenn Gefahr in Verzug bestehe und sich Personen in Notlagen befinden. Dann werde neben dem Rettungsdienst auch die Feuerwehr alarmiert. Und das durchschnittlich um die zehn Mal pro Jahr. In 95 Prozent der Fälle würde es sich dabei um Türöffnungen handeln.

„Nachbarn oder Verwandte rufen dann an, dass sie die Person länger nicht gesehen haben“, erläutert Rasch. In den Wehren gebe es eigens dafür ausgebildete Einsatzkräfte, die beispielsweise auch angekippte Fenster öffnen können, um die Eingangstüren nicht kaputt machen zu müssen.

In der Regel allerdings würden Türöffnungen über Schlüsseldienste laufen. Sind die nicht verfügbar, werde das Ordnungsamt informiert und nicht die Feuerwehr. Aber eben bei Gefahr in Verzug sei auch die Feuerwehr gefragt. Und das betrifft im Notfall auch Tragehilfen bei stark übergewichtigen Menschen. Bei solchen Einsätzen fahre in der Regel dann auch das Drehleiterfahrzeug mit raus, um den Menschen notfalls auch über das Fenster rausholen zu können. „Diese Problematik ist bei uns klar über die Alarm- und Ausrückeverordnung geregelt. Ich habe nicht das Gefühl, dass das Ehrenamt bei uns ausgenutzt wird“, sagt Rasch.

Zu den Einsätzen, die nicht unbedingt zu Aufgaben von Feuerwehren gehören, zählt auch das Beseitigen von Ölspuren. Zuständig sei nämlich immer der jeweilige Baulastträger. „Unser Hauptproblem ist aber, dass nach Feierabend und an den Wochenenden niemand erreichbar ist, außer die Stadt Gardelegen mit ihrem Bereitschaftsdienst“, so Rasch. Das Problem sei seit Jahren bekannt. „Aber es packt keiner an“, so Rasch. So werde zumeist die Feuerwehr gerufen, wenn Ölspuren zu beseitigen sind, ganz gleich, ob auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Wenn der Verursacher der Ölspur ermittelt werden konnte, dann bekommt er auch die Rechnung für den Einsatz. „Doch das ist selten der Fall. Meistens bleibt die Stadt auf den Kosten sitzen“, so Rasch. Da gehe es nicht nur um das Bindemittel, sondern auch um die fachgerechte Entsorgung des Ganzen. In diesem Jahr haben die Wehren bis dato 28 Ölspuren beseitigt. Zwölf Verursacher konnten ermittelt werden. Ein Sack Bindemittel kostet 11,50 Euro und die Entsorgung 14,90 Euro. „Je nach Länge und Breite der Ölspur und Dauer der Einsatzzeit werden zwischen 200 und 500 Euro berechnet“, erläutert Rasch.

Ebenfalls nicht zuständig seien die Wehren für die Beseitigung von Sturmschäden auf Rad- und Wirtschaftswegen. Diese Arbeiten übernehme der Bauhof der Stadtverwaltung. „Umgestürzte Bäume werden von den Kameraden nur von öffentlichen Straßen, wo auch der Rettungsdienst lang muss, beseitigt. Das ist dann wieder Aufgabe der Feuerwehr“, erläutert Rasch.