Führerschein Führerscheintausch ja, aber ...
Von den Schwierigkeiten beim Führerschein-Umtausch, der bis Januar 2022 erfolgt sein muss, berichtet eine Gardelegenerin.
Gardelegen l Ein Jahr haben die Inhaber von Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren und deren Dokumente vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, Zeit, ihre alte Fahrerlaubnisse in die neuen EU-Führerscheine umzutauschen. Die Frist dafür läuft am 19. Januar 2022 ab.
Aus diesem Grund wollte eine Gardelegenerin, auf die diese Punkte zutreffen, das auch gleich zu Beginn dieses Jahres hinter sich bringen. Denn was man gleich erledigt, vergisst man nicht, so ihre Devise. Doch bisher war sie in ihren Bemühungen erfolglos, wie sie im Gespräch mit der Volksstimme schildert.
Seit Jahresbeginn versuche sie immer und immer wieder, für den Führerscheintausch einen Termin online bei der zuständigen Führerscheinstelle des Altmarkkreises Salzwedel zu buchen. Doch egal, wann sie auf der entsprechenden Seite mit dem Onlinekalender nachgeschaut habe, es seien nie Termine für die nächsten 14 Tage, die angezeigt werden, verfügbar gewesen. „An allen Tagen steht eine Null.“ Das könne doch nicht sein, so die Meinung der Frau. Wenn man etwas anordne und festlege, müsse man auch dafür sorgen, dass sich das erledigen lasse. Zumal ja alle dafür nach Salzwedel fahren müssten, was auch eine Zeitfrage sei. Warum könne man entsprechende Termine nicht in der Gardelegener Außenstelle anbieten, fragt sie. Und was passiert, wenn sie keinen Termin bekomme und den Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen könne?
Die Volksstimme fragte beim Altmarkkreis nach. Und von dort teilte Pressesprecherin Birgit Eurich mit: „Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist der Terminkalender für die Führerscheinstelle deaktiviert.“ Dies sei notwendig, da derzeit nur Termine an Personen in systemrelevanten Berufen oder sich in Ausbildung befindenden Personen vergeben werden dürften. Wenn sich die Lage wieder entspanne, so Eurich, werde der Terminkalender wieder freigeschaltet. Ein Datum dafür gibt es noch nicht.
Termine in der Außenstelle Gardelegen könnten übrigens nicht angeboten werden, da es erforderlich sei, dass der Führerscheininhaber in der Verwaltung persönlich vorstellig werde, da für den neuen Kartenführerschein vor Ort eine Unterschrift geleistet werden müsse. Nur so könne dieser bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Außerdem sei, wie die Pressesprecherin mitteilt, für den Umtausch der Fahrerlaubnis in einen Kartenführerschein das Vorlegen einiger Unterlagen erforderlich. So müssten der Führerschein, der aktuelle Personalausweis, ein biometrisches Passbild sowie der Karteikartenabschrift der damals ausstellenden Behörde mitgebracht werden, wenn der alte Führerschein nicht im Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel ausgestellt worden sei.
Umsonst erfolgt der Umtausch auch nicht. Die Kosten für die Umschreibung betragen bei Abholung in der Behörde circa 25 Euro. Es sei aber auch möglich, den neuen Führerschein zuzuschicken. Das koste dann circa 40 Euro, so Eurich.
Sie macht auch noch einmal deutlich, dass Führerscheininhaber, die noch einen DDR-Führerschein oder einen rosafarbenen „Papierführerschein“ besitzen und den Jahrgängen 1953 bis 1958 angehören, bis zum 19. Januar 2022 Zeit haben, ihn umzutauschen. Wer seinen Führerschein allerdings nicht bis zum oben genannten Tag umschreiben lässt, handelt nach Paragraf 75 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.