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Gardelegen Anzeige für Imbissbesitzer

Ein Imbissbesitzer aus Gardelegen hat jetzt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erhalten, weil er Corona-Auflagen nicht eingehalten hat.

Von Cornelia Ahlfeld 03.04.2020, 17:16

Gardelegen l Das kann mit der neuen Bußgeldverordnung bezüglich der Corona-Auflagen jetzt teuer werden für einen Imbissbesitzer aus Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel). Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel Polizeibeamten dieser Imbiss mit einer Tischgruppe auf. Dort saßen Personen, die Speisen und Getränke konsumierten. Nach den Corona-Auflagen darf der Imbissbesitzer Essen und Getränke zwar anbieten. Ein Verzehr ist allerdings nur in einer Entfernung von mindestens 50 Metern zum Imbissstand möglich. Da der Imbissbesitzer in selbiger Angelegenheit bereits am 2. April mündlich verwarnt worden sei, gab es nun für den Mann weitere Konsequenzen. Die Beamten nahmen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf.