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Gardelegen Klage: Es geht um viel Geld

Mit dem Bau der Ortsumgehung Miesterhorst soll die Stadt den Abschnitt der B 188 übernehmen. Dagegen hat die Stadt jetzt Klage eingereicht.

Von Cornelia Ahlfeld 18.04.2020, 05:00

Gardelegen l Ein Dauerstreit geht in die nächste und vermutlich entscheidende Runde. Wie schnell das Ende kommt, ist allerdings noch offen. Denn auch der letzte Abschnitt steht noch ganz am Anfang. Es geht um 5085 Meter Bundesstraße 188 zwischen Mieste und Miesterhorst – angefangen von der Brücke nahe der Carl Bechem GmbH in Mieste bis zur Ortsmitte von Miesterhorst am Abzweig der L 20 in Richtung Rätzlingen. Im Planfeststellungsverfahren war entschieden worden, dass dieser Abschnitt nach der Fertigstellung der Umgehung für Miesterhorst abgestuft wird zur Gemeindestraße. Dann wäre die Stadt Gardelegen komplett für dieses Teilstück zuständig, was Instandhaltung und Straßenwinterdienst betrifft. „Und das würde uns finanziell massiv belasten“, stellte Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher klar. Bisher sei das Sache von Bund und Land.

Bereits 2012 hatte die Stadt die Umstufung des Teilstücks der B 188 zur Gemeindestraße im Zuge eines Verwaltungsvorverfahrens abgelehnt. Das ist also acht Jahre her. Jetzt liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Umgehung konkret vor. Und damit hat das Landesverwaltungsamt nun auch die Abstufung des Abschnittes mit aufgenommen. Zwingender Grund für die Stadt, jetzt zu handeln, „denn wenn wir jetzt nicht reagieren, sind wir verloren“, machte die Stadtchefin deutlich. Die Stadt hat gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Den Vorschlag der Verwaltung hatte der Stadtrat in einer außerordentlichen Sitzung bestätigt. Zuvor hatten sich die Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile – Mieste, Miesterhorst und Sichau – im Rahmen eines Anhörungsverfahrens mit der Thematik beschäftigt. „Auch dort gab es Zustimmung“, informierte Schumacher.

Mit dem Stadtratsbeschluss zur Klageerhebung wurde die Verwaltung ermächtigt, einen Vertrag mit einer Leipziger Fachanwältin für Verwaltungsrecht abzuschließen und ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die Verkehrsbedeutung dieser 5085 Kilometer Straße belegen soll. Denn das Landesverwaltungsamt begründe die Abstufung damit, dass sich der Durchgangsverkehr der Fahrtrichtungen Stendal und Wolfsburg auf die neugebaute Umgehung für Miesterhorst verlagern wird. Die B 188 zwischen Mieste und Miesterhorst würde dann nur noch „überwiegend dem Verkehr innerhalb der Hansestadt Gardelegen, insbesondere dem Verkehr zwischen den Ortsteilen Mieste und Miesterhorst“ dienen, heißt es dazu im Planfeststellungsbeschluss.

Und genau diese Auffassung teile die Stadt nicht. „Denn auch nach dem Bau der Miesterhorster Ortsumgehung werden Verkehrsteilnehmer die Strecke als kürzeste Anbindung über Rätzlingen in Richtung Weferlingen und Mariental zur A 2 nutzen“, stellte Schumacher klar. Für die Stadt hätte die Umstufung enorme finanzielle Auswirkungen. Aus diesem Grund habe die Verwaltung dem Stadtrat empfohlen, das finanzielle Risiko eines Verfahrens einzugehen. Das würde im Fall eines Unterliegens vor Gericht rund 65 000 Euro betragen. Im Fall einer positiven Gerichtsentscheidung würden der Stadt Kosten von hunderttausenden Euro in den nächsten Jahren erspart bleiben.

„Wir sind überzeugt, dass das Teilstück der B 188 nicht die Verkehrsbedeutung einer Gemeindestraße hat“, fasste Schumacher zusammen. Vielmehr sei es aus Sicht der Stadt eine Landesstraße. Genaue Erkenntnisse dazu soll das Gutachten bringen. Mit der Erarbeitung des Gutachtens wurde eine Fachagentur für Stadt und Verkehrsplanung aus Marburg beauftragt. Als die Stadt im Verwaltungsvorverfahren 2012 die Abstufung abgelehnt hatte, hieß es damals seitens des Landesverwaltungsamtes, dass „weder das Land noch der Bund finanzielle Mittel zur Unterhaltung für den Baulastträger der Gemeinde zur Verfügung stellen können“. „Nun wird voraussichtlich in Leipzig entschieden, wer künftig für diese 5085 Meter Straße zahlen wird“, so Schumacher.

Über die Abstufung sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entschieden worden, bestätigte der Sprecher des Landesverkehrsministeriums, Peter Mennicke, auf Volksstimme-Anfrage. Die künftige Klassifizierung des betreffenden Straßenabschnitts richte sich nach der im Landesstraßengesetz definierten Verkehrsbedeutung. Maßgeblich sei nicht der „quantitative Aspekt einer Verkehrsbelastung, sondern der qualitative Aspekt der vermittelten Verkehrsbeziehungen der Netzfunktion“, so Mennicke. Und der betreffende Teil der B 188 diene vor allem der regionalen Verkehrsbeziehung zwischen Mieste und Miesterhorst. Aktuell ist die Stadt Gardelegen als Baulastträger für etwa 150 Kilometer Gemeindestraßen, 500 Kilometer ländliche Wege und etwa 250 000 Quadratmeter Gehwege zuständig.