1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Was wird aus dem Backhaus?

Gardelegen Was wird aus dem Backhaus?

Um das historische Back- und Bethaus auf dem Hof des Großen Hospitals ist es recht ruhig geworden. Das Haus steht noch immer.

Von Cornelia Ahlfeld 07.11.2020, 00:01

Gardelegen l Architekt Lutz Schwarzbrunn ist ein Stück weit zufrieden. Denn laut einem Schreiben vom Petitionsausschuss des Landtages habe sich die „Petition, welche auf einen Erhalt des Bet- und Backhauses abzielte, faktisch erledigt“. Die denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch des Gebäudes, erteilt am 7. März 2017 von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises, sei mittlerweile erloschen. Das sei laut Denkmalschutzgesetz der Fall, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Maßnahme begonnen wurde, teilte Christina Buchheim, die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages, mit. Eine Fristverlängerung sei seitens des Eigentümers des Backhauses nicht gestellt worden, heißt es in dem Schreiben des Petitionsausschusses, wie Schwarzbrunn auf Volksstimme-Anfrage zum Stand der Dinge informierte.

„Der Petitionsausschuss betrachtet deshalb diesen Teil der Petition als erfolgreich abgeschlossen“, fasste Schwarzbrunn zusammen. Damit aber sei eine Zukunft des Backhauses noch immer unbestimmt. Denn aus rechtlicher Sicht bestünde die Verpflichtung zur Sicherung und zum Schutz des Gebäudes. „Das gilt für die Hospitalstiftung als Eigentümerin und für die Wobau als Besitzerin, also der Stadt Gardelegen“, betonte Schwarzbrunn, denn die Wohnungsbaugesellschaft sei 100-prozentige Tochter der Stadt Gardelegen und verwalte deren Immobilienbesitz.

Drei Jahre sind vergangen, in denen Schwarzbrunn mehr oder weniger erfolgreich gegen den Abriss des Backhauses gekämpft hat. Widerspruch gegen die Genehmigung des Abrisses, Eingabe beim Landes-Petitionsausschuss mit Vor-Ort-Termin, Klage vor dem Verwaltungsgericht, das festgestellt hatte, dass Schwarzbrunn nicht klageberechtigt ist, da er nicht Eigentümer des Backhauses ist. Berufung und erneute Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht mit selbigem Ergebnis und Anträge auf eine dienst- und fachaufsichtsrechtliche Prüfung der Angelegenheit im Landesverwaltungsamt.

„Am Ende war die Beantwortung der in meinem Antrag gestellten Fragen wegen der nunmehr abgelaufenen Abbruchgenehmigung nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes nicht mehr notwendig“, so Schwarzbrunn. Einige Antworten wären sicher interessant gewesen, deshalb sei „die Situation nicht unbedingt befriedigend“, meinte Schwarzbrunn.

Generell müssten Petitions- und fachaufsichtsrechtliche Verfahren durch unabhängige Dritte geprüft werden. Das sei in Deutschland allerdings nicht der Fall, zeigte sich Schwarzbrunn etwas resigniert.

„Es bleiben viele Fragen offen. Aber wichtiger wäre zu wissen, dass die Sanierung des Großen Hospitals mit Backhaus konsequent gefördert wird“, betonte Schwarzbrunn, der auch angeboten hatte, das Haus zu kaufen und auf eigene Kosten zu sanieren. Das wurde seinerzeit seitens der Hospitalstiftung allerdings abgelehnt.

„Es muss aber heute doch möglich sein, diese 700 Jahre alte Geschichte einer sozialen Fürsorge zu erhalten und als Gewinn mit in die Zukunft zu nehmen“, so Schwarzbrunn. Es handele sich schließlich nicht um einen Kohle- oder Holzschuppen. „Dieser Ort gehört zur Habenseite der Stadt, wie auch der Wall. So etwas gibt es weit und breit nicht“, so Schwarzbrunn. Das Backhaus sei integraler Bestandteil des Hospitals gewesen. „Das Backhaus war ein Funktionsbaustein, der für den Hospizbetrieb eine zentrale Rolle gespielt hat. Im Backhaus wurde gekocht, gewaschen und gebacken. Die drei Gebäude erklären sich gegenseitig“, stellte Schwarzbrunn klar. Es gehe um eine 700 Jahre alte Geschichte. Da könne man schließlich nicht einfach einen Haken dran machen.

Am Ende sei es aber auch wichtig zu sehen, dass man was bewegen könne, wenn Menschen sich einsetzen, betonte Schwarzbrunn und bedankte sich bei den knapp 2000 Menschen, die sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt des Backhauses eingesetzt haben. Die Listen seien dem Kultusministerium, dem Landesverwaltungsamt und der Hospitalstiftung übergeben worden.

Allerdings gibt es unterschiedliche Ansichten, was die Gültigkeit der Abrissgenehmigung betrifft. Sowohl die Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) Gardelegen, der Stiftungsrat der Vereinigten Hospitalstiftung zu Gardelegen und die Untere Denkmalschutzbehörde gehen davon aus, dass die Klageverfahren von Architekt Lutz Schwarzbrunn eine aufschiebende Wirkung haben.

 

Das bedeutet, dass die Abrissgenehmigung, erteilt von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises am 7. März 2017, noch gültig ist. Demzufolge habe man auch keine Fristverlängerung beantragen müssen. „Am Vorhaben der Stiftung hat sich nichts verändert, und das Oberverwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung des Altmarkkreises Salzwedel auch abschließend durch die Entscheidung im Sommer bestätigt", erklärt der Stiftungsrat, qua Amtes unter dem Vorsitz von Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher, auf Volksstimme-Anfrage. Und weiter: „Das Verfahren hatte eine sogenannte aufschiebende Wirkung, und ausdrücklich hatte der Altmarkkreis Salzwedel uns 2017 um Nichtvollzug der Genehmigung gebeten." Und dieser Bitte sei die Stiftung bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren selbstverständlich auch nachgekommen.

 Keine andere Auffassung hat dazu die Wobau, wie Geschäftsführer Wolfgang Oelze auf Volksstimme-Anfrage informierte. Eine Abrissgenehmigung sei so zu behandeln, wie eine Baugenehmigung. Die gelte drei Jahre. Sollten gerichtliche Verfahren dazwischen stehen, hätten die eine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht habe zwei Jahre gebraucht, um eine Entscheidung zu treffen, das Oberverwaltungsgericht ein Jahr. Die Stiftung sei nach wie vor Eigentümer des Hospitals mit Backhaus. Die Wobau sei Besitzer. Das sei notariell auch so beurkundet. Eine Sanierung des Backhauses sei wirtschaftlich nicht zumutbar, so dass es beim Abriss bleibe.

 Allerdings wird das noch eine Weile dauern, so Oelze. Denn Bestandteil der Abrissgenehmigung sei eine umfangreiche Dokumentation zum Backhaus, die erst zum Teil erarbeitet worden sei. „Wir werden die Abrissgenehmigung nutzen und das dann auch so umsetzen", kündigte Oelze an. Danach soll dann die Sanierung des zweiten Flügels des Hospitals beginnen.

Auch die Untere Denkmalschutzbehörde teilt die Auffassung von Stiftung und Wobau. Mit dem Gerichtsbeschluss zur Klage Schwarzbrunns sei die Abrissgenehmigung der Denkmalschutzbehörde vom März 2017 bestandskräftig geworden. „Der Kreis geht davon aus, dass nunmehr diese denkmalrechtliche Abrissgenehmigung von der Vereinigten Hospitalstiftung zu Gardelegen umgesetzt wird", erklärte Kreissprecherin Inka Ludwig auf Volksstimme-Anfrage.