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Gedenken Blick auf alle Opfergruppen

Auf der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen wird es zum ersten Mal seit den 1990er Jahren kein öffentliches Gedenken geben.

Von Andreas Froese 27.01.2021, 04:00

Gardelegen l Die weltweite Corona-Pandemie überschattet alles, auch die inzwischen zur Tradition gewordenen Formen der öffentlichen Gedenkkultur in Gardelegen und in der Altmark. Statt der sonst mehr als 200 Menschen, die alljährlich am 27. Januar zum gemeinsamen Gedenken auf den Ehrenfriedhof in der Gedenkstätte zusammenkommen, wird es dort dieses Mal wohl etwas leerer und deutlich leiser werden. Und dennoch: Trotz der notwendigen Unterbrechung der alljährlichen Routine zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung vor der Pandemie sind auch in diesem schwierigen Jahr unter Corona-Bedingungen ein Gedenken und eine inhaltliche Auseinandersetzung möglich.

Wem ist der 27. Januar – der Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen – eigentlich gewidmet? Oft wird dieser Tag vorschnell zum „Holocaust-Gedenktag“ verkürzt. Doch diese Bezeichnung ist nur zum Teil zutreffend. Denn im Gegensatz zum internationalen „Holocaust Remembrance Day“, den die Vereinten Nationen seit 2005 alljährlich am 27. Januar begehen, ist dieser Gedenktag in Deutschland nicht nur den Ermordeten des Holocausts, sondern darüber hinaus allen Opfern und Verbrechenskomplexen des Nationalsozialismus gewidmet.

Dazu gehören neben Jüdinnen und Juden auch Sinti und Roma, Homosexuelle, Zeuginnen und Zeugen Jehovas, Kriegsgefangene, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, Opfer von NS-Justizverbrechen, Widerstandskämpfende, Opfer des Vernichtungskrieges der deutschen Wehrmacht in den besetzten Ländern, Ermordete der nationalsozialistischen „Euthanasie“, Opfer von Todesmarsch- und Endphaseverbrechen und viele mehr.

Mit diesem ganzheitlichen Blick auf alle Opfergruppen und Verbrechenskomplexe erweitern sich auch die räumliche und die zeitliche Dimension dieses Gedenktages. Im Mittelpunkt stehen nicht nur die nationalsozialistischen Verbrechen weit entfernt irgendwo „im Osten“, sondern eben auch die damaligen Gewalt-, Verfolgungs-, Entrechtungs- und Mordpraktiken an unseren Nachbarinnen und Nachbarn, vor unseren Haustüren, in unserer Stadt, vor aller Augen. Menschenfeindliche Praktiken, die zudem nicht erst mit „Auschwitz“ begannen, sondern bereits unmittelbar nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten ab Januar 1933 zum Alltag in Deutschland gehörten.

Zudem sind mit den vielen Millionen Opfern des Nationalsozialismus auch Fragen nach Täterschaft und Mitläufertum, nach Profiteurinnen und Profiteuren, nach Mitbeteiligten und Unterstützenden der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen verbunden. Es waren eben nicht nur einige wenige Haupttäterinnen und -täter, sondern unzählige Menschen aus der gesamten damaligen Gesellschaft, deren bereitwilliges Mitwirken die Durchführung all dieser Verbrechen erst ermöglichte. Ein Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, das die Fragen nach konkreten Täter- und Mittäterschaften ausklammert, würde sich auf ein ohnmächtiges und hilfloses Betrauern beschränken.

Deshalb ist eine fundierte Auseinandersetzung mit der Funktionsweise der damaligen NS-Gesellschaft unverzichtbar. Kränze und Blumen zum Gedenken niederzulegen, ermöglicht es uns alleine noch nicht, ein solches kritisches Geschichtsbewusstsein zu entwickeln. Dafür müssen wir einen Schritt weitergehen, indem wir uns mit Fragen nach Gewalt im sozialen Alltag der damals propagierten „Volksgemeinschaft“ beschäftigen und dabei die Mechanismen von sozialer Ausgrenzung und Verfolgung, von Rassismus, Nationalismus, Antisemitismus und anderen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit hinterfragen. Eine große Aufgabe, die sich nicht allein auf den 27. Januar beschränkt, sondern auch an allen übrigen Tagen im Jahr erfolgen sollte.

Schließlich ist unser Gedenken immer auf unsere eigene jeweilige Gegenwart bezogen. Welche Bedeutung messen wir heute den Ereignissen zwischen 1933 und 1945 bei? Und welche Formen des mangelnden Geschichtsbewusstseins oder des absichtlichen Geschichtsrevisionismus erleben wir heute?

Öffentliche Beispiele hierfür finden sich jede Menge: etwa Gedenksteine an öffentlichen Straßen und Plätzen, die geschändet werden. Etwa Menschen der sogenannten „Querdenkenden“, die sich auf Demonstrationen in anmaßender Weise in eine gemeinsame Reihe mit Verfolgten und Widerstandkämpfenden aus der NS-Zeit stellen, sich in einer „Corona-Diktatur“ wähnen und von einem „neuen Ermächtigungsgesetz“ sprechen. Etwa Menschen, die bis heute die Verbrechen der deutschen Wehrmacht verharmlosen, indem sie zum „Heldengedenken“ aufrufen. Oder etwa Menschen, die alliierte Luftangriffe während des Zweiten Weltkriegs beklagen, ohne aber den deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieg als deren Vorgeschichte und Ursache zu benennen.

Über eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte den Blick schärfen für unsere eigene Gegenwart und Zukunft: In einem solchen umfassenden Sinne können wir uns trotz der coronabedingten Einschränkungen auch in diesem Jahr von zu Hause aus mit dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus auseinandersetzen.

Und wer trotz allem zum persönlichen Gedenken in die Gedenkstätte Gardelegen kommen möchte, ist herzlich eingeladen. Der Ehrenfriedhof und das gesamte Außengelände der Gedenkstätte sind unter Einhaltung der offiziellen Hygiene- und Versammlungsauflagen weiterhin tagsüber zugänglich, das Niederlegen von Gedenkzeichen in privater Initiative ist aus diesem Grund möglich.

Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sowie Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher und Stadtratsvorsitzender Kai-Michael Neubüser werden heute Nachmittag auf der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in Gardelegen Kränze niederlegen. Die Worte zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus spricht Sachsen-Anhalts Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist die Veranstaltung aber nichtöffentlich.