Gericht Geldstrafe für 15 Cannabispflanzen
Ein drogenabhängiger Vater stand kürzlich vor dem Gardeleger Amtsgericht. Angeklagt war er wegen Besitzes von Rauschmitteln.
Gardelegen l Mehr als 100 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Geschadet hatte der 24-jährige Angeklagte damit aber vor allem sich selbst. Rund zwei mal wöchentlich soll er im Zeitraum zwischen September 2014 und September 2015 laut Anklageschrift von einem „namentlich unbekannten“ Dealer Rauschmittel für den Eigenbedarf erworben haben. Dass er sie dann auch einnahm – in seinem Fall rauchte – steht nicht unter Strafe. Der Erwerb und der Besitz schon. Und der wurde dem jungen Mann aus einem kleinen Gardeleger Ortsteil dann auch eindeutig nachgewiesen. Unter anderem in mehreren Blumentöpfen. „15 Cannabispflanzen, eine geringe Menge Blüten sowie einige Gramm Marihuana mit einem Gesamtgewicht von 5,48 Gramm reinem THC (Tetrahydrocannabinol)“, wurden bei ihm gefunden.
Das Ordnungsamt samt Polizei fand aber bei der Durchsuchung auch noch etwas anderes, zu Hause bei dem Verladearbeiter, nämlich eine vollkommen verkeimte Wohnung. Und in der lebt der Mann auch leider nicht allein, sondern mit seiner Lebensgefährtin und zwei Kleinkindern. „Das ist offensichtlich ein Messi-Haushalt mit Kindern“, warf ihm Strafrichter Axel Bormann vor. Ein fünfjähriges Kind sei dabei – schaute er in seiner Akte nach – „und noch so ein ganz Lüttes. Da läuft so ein Kleines umher und Sie hauen sich daneben das Zeug in die Birne.“
Beides sei doch längst Vergangenheit, winkte der Angeklagte ab: „Seit mir der Polizist ins Gewissen geredet hat, ist alles ordentlich.“ Er habe aufgeräumt und saubergemacht. „Sie können vorbeikommen. Bei uns ist jetzt alles tippi-toppi“, beteuerte der junge Papa. „Ich will jetzt nur noch für die Kinder da sein.“ Und auch den Drogenkonsum habe er längst eingestellt, versichert der Familienvater. Ob er denn Entzugserscheinungen habe, will Bormann wissen. Das räumt er ein. Was seine Freundin zu der ganzen Sache meint, hinterfragt Bormann ebenfalls: „Die hat gesagt, ich soll mich selbst aus der Sache rausboxen“, sagt der junge Papa achselzuckend. Was er allerdings partout nicht sagen will, ist, von wem er das Rauschgift ein ganzes Jahr lang bekam. „Oder haben Sie den Stoff geklaut?“, stellt Bormann provokant in den Raum: „Nein“, sagt der 24-jährige, „schon gekauft.“ Von wem wolle er aber nicht sagen.
Und auch die Staatsanwältin bekommt von ihm keine andere Antwort, obwohl sie ihm in ihrem Plädoyer in Aussicht stellt, dass sie sich ein deutlich geringeres Strafmaß vorstellen könnte, „wenn Sie sagen, von wem Sie das Zeug haben“. Die von ihr geforderte Geldstrafe von 1000 Euro könnte sich in diesem Fall sogar ganz erübrigen, versichert sie dem jungen Mann. „Ich will hier keinen reinreißen“, schüttelt der den Kopf. Bormann macht auf seinem Platz genau das Selbe: „Sie wollen hier keinen reinreißen? Der einzige, der an der ganzen Sache verdient, ist der, der damit angefangen hat.“ Er verurteilt den jungen Vater schließlich zu einer Gesamtgeldstrafe von 1000 Euro, zahlbar an einen sozialen Verein. Zudem hoffe er hinsichtlich seiner Beteuerungen, jetzt drogenfrei zu leben, „dass das stimmt. Wenn nämlich demnächst das Jugendamt zu Ihnen kommt und seltsame Pflanzen sieht, muss man wahrscheinlich ernsthaft überlegen, ob da nicht eine Kindeswohlgefährdung vorliegt“.