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GerichtBetrüger will Polizist werden

Ein 25-Jähriger stand in Gardelegen wegen Betrugs vor Gericht. Eigentlich wollte er eine Ausbildung bei der Polizei machen.

Von Petra Hartmann 15.02.2019, 07:00

Gardelegen l Um 1595,41 Euro soll ein 25-Jähriger das Klötzer Jobcenter betrogen haben. Der junge Mann musste sich nun dafür vor dem Gardeleger Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte, der jetzt in Salzwedel lebt, jobbt derzeit an einer Tankstelle in Niedersachsen, gab aber an, dass er demnächst eine Ausbildung bei der Polizei beginnen werde. Als Richter Axel Bormann den angehenden Ordnungshüter und Sohn eines Polizisten darauf hinwies, dass die Polizei ein erweitertes Führungszeugnis von ihm verlangen werde – und dadurch auch von einer Verurteilung wegen Betrugs am Jobcenter erfahren würde – zeigte sich der Angeklagte mehr als überrascht. Er war nämlich davon ausgegangen, dass die anstehende Verhandlung seine Ausbildung nicht gefährden würde.

Der 25-Jährige, der bisher keine Ausbildung gemacht hat, hatte in der fraglichen Zeit bei einer Firma als Paketfahrer gearbeitet, aber sich beim Jobcenter nicht abgemeldet. Er habe von der Firma gar kein Geld erhalten, behauptete der Angeklagte, woraufhin Richter Bormann vermutete, dass dort wohl Schulden verrechnet worden seien.

Der junge Mann ist bereits einschlägig gerichtsbekannt, er hatte schon zuvor das Arbeitsamt und Jobcenter in Magdeburg auf ähnliche Weise betrogen. Auch mit Unterschlagungen, Computerbetrug und Diebstahl ist er schon in Erscheinung getreten. „Ich habe ein bisschen den Eindruck, das geht Ihnen alles am Po vorbei“, stellte Bormann fest. „Egal ist es mir nicht, aber ich kann es leider nicht ändern“, rechtfertigte sich der Angeklagte.

Bormann verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen in Höhe von jeweils 40 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

„Ob Ihnen das am Hintern vorbei geht, weiß ich nicht, aber zumindest gehen Sie ziemlich locker damit um“, fasste Bormann seinen Eindruck von dem Angeklagten zusammen. „Sie haben Mist gebaut.“ Ja, im normalen Führungszeugnis stünden solche Verurteilungen noch noch nicht. Erst ab einer Strafe in Höhe von 91 Tagessätzen gelte er als „vorbestraft“. Dennoch: Die Polizei werde einen „erweiterten Zentralregisterauszug“ von ihm fordern, und darin wären auch Taten wie der Jobcenterbetrug zu lesen. Ob es dann noch klappen könne mit der Karriere bei der Polizei, sei fraglich. „Sprechen Sie mal in Ruhe mit Ihrem Papa“, riet er dem 25-Jährigen