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Gericht Betrunken und mit Filmriss auf der B71

Betrunken am Steuer hat ein 25-Jähriger einen Unfall bei Gardelegen gebaut und dabei einen Schaden von rund 3500 Euro angerichtet.

Von Petra Hartmann 21.02.2019, 04:00

Gardelegen l Eine Trunkenheitsfahrt, einen Verkehrsunfall und anschließende Fahrerflucht warf die Staatsanwaltschaft einem 25-Jährigen aus Hitzacker vor. Der Mann war am 19. August in den frühen Morgenstunden mit seinem Peugeot auf der B 71 auf Höhe von Gardelegen in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, hatte 35 Meter Leitplanke demoliert, war aber zunächst weiter gefahren, bis sein Wagen rund 500 Meter nach der Unfallstelle stehenblieb.

Der Fahrer rief daraufhin den ADAC, konnte zunächst nicht richtig beschreiben, wo er überhaupt war, doch schließlich fand ihn der Fahrer des Abschleppdienstes auf der Ortsumgehung Richtung Letzlingen. Der Fahrer des Abschleppwagens war es auch, der die Polizei informierte.

Eine Blutprobe gegen 6 Uhr ergab den Wert von 1,37 Promille. Drei Stunden später hatte der Unfallfahrer noch 1,17 Promille Alkohol im Blut.

Die Trunkenheitsfahrt gab der Angeklagte auch unumwunden zu, obwohl er sich nach eigener Aussage daran nicht mehr erinnern konnte. Er sei in Leipzig bei seiner Schwester auf einer Studentenparty gewesen und könne sich nur noch daran erinnern, dass er und weitere Partygäste gegen 23 Uhr ein Spiel gespielt hätten. Dann sei er irgendwann wieder aufgewacht, und zwar davon, dass sein Wagen ruckelte. Von dem Unfall selbst habe er nichts mitbekommen, erst davon, dass der Peugeot stehenblieb. „Ich hatte einen kompletten Blackout, ich wusste gar nicht, dass ich Auto gefahren bin“, sagte er. „Das letzte, an das ich mich erinnern kann, war, dass mein Auto gewackelt hat.“ Vom Aufprall selbst habe er nichts mitbekommen. Er sei „ziemlich geschockt gewesen“ und habe leider falsch reagiert und nicht die Polizei gerufen, sondern den ADAC. „Der ADAC hat dann die Polizei gerufen, das hätte eigentlich ich tun sollen“, sagte er, „jetzt muss ich für meinen eigenen Mist geradestehen.“ Daher habe er auch der Polizei freiwillig seinen Führerschein ausgehändigt.

Der Promillewert, der bereits einige Stunden nach dem Unfall festgestellt wurde, sei extrem hoch, merkte die Staatsanwältin an. „Wenn ich das zurückrechne auf sein letztes Saufspiel in Leipzig, dann wird mir ganz schlecht.“ Zumal das Ziel der Fahrt Danneberg gewesen war.

Der Fahrer des Abschleppwagens, ein 57-Jähriger aus dem Raum Gardelegen, erzählte vor Gericht, wie er den Unfallwagen gefunden hatte. Zunächst sei ihm nicht aufgefallen, dass der Mann betrunken war. Bei der Ortsbeschreibung hätte der Mann sehr ungenaue Angaben gemacht. „Dann gab er an, er sei eingeschlafen und wisse nicht, wo er ist“, sagte der 57-Jährige.

„Aber als wir dann im Abschleppwagen saßen, da merkte ich: Oh, das ist doch ein bisschen mehr als nur Müdigkeit.“ Er habe aber das Gefühl gehabt, „dass es ein vernünftiger, ruhiger Kerl ist.“ Der Reifen war kaputt, die Felge beschädigt.

Dass der Wagen erst 500 Meter hinter der Unfallstelle stand, erschien ihm jedoch nicht weiter ungewöhnlich: „Im Kurvenbereich stehen zu bleiben, ist ungünstig. Dann fahre ich lieber auch mit dem kaputten Auto ein Stück weiter.“

Der Polizeibeamte, der den Unfall aufgenommen hatte, berichtete von den Schäden an der Leitplanke. Der Wagen sei den Spuren zufolge nicht frontal in die Planke gejagt, sondern seitlich an ihr entlanggeschrammt. Autoteile, eine Radkappe, Teile des geplatzten Reifens und der Felge hätten auf der Straße gelegen.

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro für die Trunkenheitsfahrt. Außerdem solle der Führerschein noch für weitere 10 Monate einbehalten werden. Die Fahrerflucht lasse sich nicht nachweisen.

Auch der Rechtsanwalt des Angeklagten betonte, dass von Fahrerflucht nicht die Rede sein könne. Er hielt eine Geldstrafe von 30 bis 40 Tagessätzen und eine Führerscheinsperre von sechs Monaten für Tat und Schuld angemessen.

Der 25-Jährige nutzte sein letztes Wort, um zu sagen, „dass ich das bereue. Wenn ich wieder auf Partys gehe, werde ich meinen Autoschlüssel liegen lassen. Ich bin einfach nur froh, dass ich keinen Dritten in Mitleidenschaft gezogen habe.“

Richter Axel Bormann verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der Führerschein bleibt noch für sechs Monate eingezogen.