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Gericht Mit offener Hose in der Tankstelle

3 Uhr morgens an der Letzlinger Tankstelle: Die Angestellte ist allein mit einem Kunden. Plötzlich zeigt der Mann ihr sein Glied ...

Von Petra Hartmann 19.12.2018, 11:00

Letzlingen l Die Tankstellen-Angestellte ist noch immer schwer betroffen von ihrem Erlebnis. Ausnahmsweise darf ihr Mann neben ihr sitzen, als sie im Zeugenstand ihre Aussage macht. Manchmal bleibt der 28-Jährigen die Stimme weg. Diese Nachtschicht an der Letzlinger Tankstelle wird sie so schnell nicht vergessen. Der Mann habe gegen 3 Uhr zunächst nur einen Kaffee trinken wollen und fragte, ob er ein bisschen bleiben dürfe, er sei noch etwas zu früh dran um zu seiner Arbeit zu fahren. Sie beide seien allein in der Tankstelle gewesen, hätten sich unterhalten, dann habe er ihre Telefonnummer haben wollen. Wie sie es denn lieber habe, per Telefon, SMS oder WhatsApp? Als sie ablehnte und ihn darauf hinwies, dass sie so gut wie verheiratet sei, habe er gesagt: „Ich muss mich noch dafür entschuldigen, dass mein Ding raushängt.“ Die Zeugin holt tief Luft. „Und dann stand er da in voller Montur“, sagt sie leise. Das Wort „Glied“ bringt sie kaum heraus. Ja, es sei „ein bisschen“ erigiert gewesen.

Der Angeklagte, ein 40-Jähriger aus einem Bismarker Ortsteil, gab zwei sonderbare Erklärungen für sein Verhalten. Einer Polizeibeamtin erzählte er bei der Vernehmung nach der Tat, es sei gar nicht sein Glied gewesen, das die Frau gesehen habe. Er habe vielmehr einen Silikonmasturbator für Männer getragen und wollte - laut Polizeiprotokoll – „eigentlich nur wissen, wie Frauen auf so ein Sexspielzeug reagierten“ und habe ihn deshalb aus seinem Hosenstall heraushängen lassen. Ein solches Gerät – wie Richter Axel Bormann im Gerichtssaal an seinem Laptop nachforschte – fand sich tatsächlich bei Amazon in mehreren Varianten und Preisklassen. Sein Dienstherr würde sich möglicherweise über diesen Seitenaufruf wundern, aber: „Das ist dienstlich“, meinte er. Trotzdem kommentierte der Richter die damalige Aussage des 40-Jährigen mit: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich so einen Stuss ausdenken kann.“

Nein, die Geschichte habe er auch nur erfunden. Es sei ihm einfach nur peinlich gewesen, gab der Angeklagte zu. Kaum weniger abenteuerlich war dann allerdings die Erklärung, die er nun in der Gerichtsverhandlung für die offene Hose und den heraushängenden Penis bot: Er sei aus der Toilette gewesen, habe beim Zurückkommen in den Tankstellenraum seine Hose hochziehen wollen und dann plötzlich gemerkt, dass die Frau vor ihm stand. Da habe er sich schnell weggedreht, es sei ihm peinlich gewesen.

„Warum haben Sie denn ihre Hose nicht in der Toilette schon hochgezogen?“, wunderte sich die Staatsanwältin. „Das macht man doch als normaler Mensch?“ Gerade ein ausgesprochen schwergewichtiger Mensch wie der Angeklagte, der aufgrund seines Leibesumfang möglicherweise Probleme hätte, eine Hose hochzuziehen, würde dies doch bewusst vor Verlassen des Raumes erledigen, vermutete sie. Eine Frage, die der Angeklagte nicht beantworten konnte.

Der 40-Jährige gab auf Fragen des Richters an, noch nie eine Freundin gehabt zu haben. Er hatte stellenweise Probleme sich auszudrücken. Wenn er bei dem Vorfall gestöhnt habe, wie in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu lesen, so sei dies auf sein Gewicht und Atemprobleme zurückzuführen, so sein Rechtsanwalt. Dies wollte der Richter jedoch nicht gelten lassen, von Atemproblemen habe er in der Verhandlung nichts bemerkt.

Etwa 10 bis 15 Minuten sei er auf der Toilette geblieben – nach dem Vorfall, so die Tankstellen-Mitarbeiterin. In der Zwischenzeit seien fünf Frauen in den Verkaufsraum gekommen, die sie um Hilfe gebeten habe. Die fünf Damen hätten daraufhin lautstark erzählt, sie würden dort auf ihre Freunde warten, die sehr „auf Krawall gebürstet“ seien. Daraufhin habe der Mann, der sich noch einige Zeit bei den „Erwachsenen-Magazinen“ herumgetrieben und ein „Dynamite“-Heft gekauft habe, schließlich den Raum verlassen. Er sei aber noch zweimal zurückgekommen und um die Tankstelle herumgefahren, berichtete die 28-Jährige.

„Mir wurde in dem Moment bewusst, was da hätte passieren können“, sagte sie. Sie habe zunächst gar nicht gewusst, was sie tun solle. Nach ihrer Schicht sei sie dann zusammen mit ihrem jetzigen Ehemann zur Polizei gefahren und habe Anzeige erstattet. Einen Entschuldigungsversuch des 40-Jährigen nahm sie nicht an, wollte ihn nicht einmal hören. Noch immer sichtlich geschockt verließ sie nach ihrer Aussage den Gerichtssaal, ohne auf das Urteil zu warten.

Der Richter verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 40 Euro. Außerdem muss der 40-Jährige die Verfahrenskosten tragen. „Offensichtlich ist da in Ihrem Kopf etwas falsch gelaufen“, so Bormann. „Sie standen da in falscher Hoffnung und haben großen Blödsinn gemacht.“