Gerichtsurteil „Da ging es bei mir bergab“
Zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung - so lautete das Urteil wegen vielfacher Verkehrsdelikte.
Gardelegen l „Es muss doch irgendeinen Grund geben, dass Sie in so einer hohen Anzahl von Straftaten wieder auffällig geworden sind“, bemerkte Richter Axel Bormann während des zweiten Verhandlungstages im Amtsgericht Gardelegen. Immerhin war der mehrfach vorbestrafte Gardelegener seit 2014 nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Doch nun saß er wieder auf der Anklagebank.
Weswegen musste sich der 31-Jährige verantworten? Eric P. (Name von der Redaktion geändert) war in den zurückliegenden Monaten mehrfach von der Polizei kontrolliert worden. Dabei führte er von September bis Januar in fünf Fällen wiederholt vorsätzlich Kraftfahrzeuge, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht mehr besaß.
Hinzu kam, dass er bei allen Taten mit gefälschten Kennzeichen den Anschein erwecken wollte, dass seine Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind. Weiterhin waren seine Autos und Transporter nicht pflichtversichert. Eric P. beging zudem Urkundenfälschung, in dem er seine Kennzeichen manipulierte.
Da er während des ersten Verhandlungstermins meist schwieg und einige der Taten erst gar nicht zugeben wollte, blieb Richter Axel Bormann nichts weiter übrig, als zum Fortsetzungstermin sämtliche Polizisten einzuladen, die die fünf Taten des 31-Jährigen bezeugen konnten.
Und das taten sie dann auch. So erklärte ein Beamter zu einer Tat: „Ich habe den Opel Corsa von Herrn P. ohne Zweifel erkannt. Und das war nicht das erste Mal.“ Andere Polizisten konnten bezeugen, dass der Angeklagte eine weitere Tat ohne Zweifel begangen habe.
Demnach waren am 26. Januar dieses Jahres drei Beamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit in Gardelegen unterwegs. „Wir befuhren zu diesem Zeitpunkt die Schillerstraße und befanden uns im Kreuzungsbereich“, so einer der Zeugen. Zu diesem Zeitpunkt habe er den Angeklagten in seinem Opel Corsa erkannt. Unterwegs war Eric P. mit einem Anhänger.
Sofort nahmen die Streifenpolizisten die Verfolgung auf. „In dem Moment hat der Opel Corsa beschleunigt. Wir hatten Probleme, dran zu bleiben. Irgendwann bog der Fahrer mit seinem Auto in die Letzlinger Straße ab und befuhr dann die Bahnunterführung in Richtung Ipser Weg“, erklärte der Zeuge.
Überprüfen konnten die Polizeibeamten Eric P. nicht sofort. Denn dieser schaffte es, mit dem Corsa und dem Anhänger zwischen den dortigen Pollern hindurchzufahren. Mit dem Polizei-Transporter war dies nicht möglich. Da die Polizisten den Angeklagten erkannt hatten, suchten sie ihn wenig später in einem Ortsteil auf. Dort befindet sich nämlich eine Werkstatt, die dem Angeklagten gehöre.
Eric P. stritt die Tat jedoch erst einmal ab, um sie am Ende der Verhandlung doch zuzugeben. Erst nach gut eineinhalb Stunden Verhandlung, in denen Eric P. mehr den Zeugen dazwischen redete, als selbst etwas zu seinen Taten zu sagen, schmolz auch bei ihm das sprichwörtliche Eis. „Wollen Sie uns noch was sagen?“, fragte Richter Axel Bormann den Angeklagten zum Ende der Verhandlung. „Ja“, erklärte dieser daraufhin.
Wie er berichtete, wurde er im Oktober des zurückliegenden Jahres, nach sechs Jahren Beziehung, von seiner Frau verlassen. „Ich stand irgendwann in einer leeren Wohnung, als ich nach Hause kam. Nur noch der Kühlschrank und ein Bett befanden sich darin“, erklärte der 31-Jährige. Diese Situation habe ihn seelisch und körperlich aus der Bahn geworfen. Hinzu kam, dass ihm seine Wohnung gekündigt worden war. „Da ging es mit mir bergab“, blickte P. zurück. Zudem griff der Angeklagte zu Drogen, die ihn zumindest für einen kurzen Zeitraum all seine Sorgen vergessen lassen sollten. Ja, bestätigte Bormann, „bei einer Tat wurde bei Ihnen Amphetamin im Blut festgestellt.“
„Der Angeklagte hat sich in fünf Taten wegen mehrfacher Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht“, fasste die Staatsanwältin zusammen. Für ihn sprach, wie sie erläuterte, dass er nach anfänglichen Schwierigkeiten drei seiner Taten eingestanden habe. „Ich nehme ihm ab, dass ihn das aus der Bahn geworfen hat, als seine Frau sich von ihm getrennt hat“, so die Staatsanwältin.
Sie beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt werden sollte. „Als Bewährungsauflage beantrage ich die üblichen Meldeauflagen. Der Angeklagte hat sich außerdem als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Darum beantrage ich, ihm eine Sperre seines Führerscheins von zwei Jahren aufzuerlegen.“
Richter Axel Bormann folgte dem Antrag und verurteilte Eric P. zu den zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Weiterhin gilt für ihn eine Führerscheinsperre von einem Jahr.
„Ich verstehe, dass man mit dem Leben nicht mehr zurecht kommt, wenn so viele Dinge auf einen einprasseln. Ob man dadurch wieder Drogen nehmen muss, müssen Sie selbst entscheiden“, so Axel Bormann.