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Giftschlammgrube Keine Alternative zur Auskofferung

Für die Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau soll bis März 2021 ein Abschlussbetriebsplan vorliegen.

Von Doreen Schulze 28.08.2020, 20:00

Brüchau/Magdeburg l „Nach dem Abschlussbericht des Unternehmens und der umfassenden Einordnung und Entscheidung durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) gibt es keine Alternativen mehr zur Auskofferung“, bezog Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) auf Volksstimme-Anfrage und bezugnehmend auf die jüngste Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landes Sachsen-Anhalt Stellung zum weiteren Verfahren um die Giftschlammgrube Brüchau. Bereits im Juni hatte sich der Landtag für die Auskofferung der Giftschlammgrube Brüchau, auch Silbersee genannt, ausgesprochen.

Zu Beginn dieser Woche hatte das LAGB sich an den Betreiber der Grube, Neptune Energy, gewandt und angeordnet, dass bis zum 31. März 2021 ein Abschlussbetriebsplan zu erstellen ist, der eine vollständige Auskofferung der Anlage und den Abtransport des Deponats vorsieht. Dies teilte Willingmann am Donnerstagnachmittag im Wirtschaftsausschuss mit. „Insoweit wird der Landtagsbeschluss umgesetzt“, wie Matthias Stoffregen, Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums, betonte.

Zwar hatte es in den vergangenen Wochen „kritische Anmerkungen seitens des Umweltministeriums und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF)“ gegeben. Inzwischen herrsche aber Einigkeit darüber, dass das Landesamt für Geologie und Bergwesen – wie stets bei Fragen des Bergrechts üblich – „das Verfahren verantwortlich führt und zu entscheiden hat, wie es mit der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau weitergeht“, informierte das Wirtschaftsministerium. Ungeachtet der öffentlichen Debatte hat das LAGB nun den Abschlussbetriebsplan angefordert. Aus diesem soll hervorgehen, wie hoch die Kosten für eine Auskofferung sein werden.

Auch Sachsen-Anhalts Umweltministerin Claudia Dalbert (Die Grünen) sprach sich während der Ausschusssitzung dafür aus, dass der Landtagsbeschluss umgesetzt werden müsse. Strittig sei allerdings, wer die Zeche bezahle. Die konkrete Finanzierung der Auskofferung ist gegenwärtig noch offen. „Es müssen zuerst die Kosten ermittelt werden“, heißt es aus dem Pressebüro des Umweltministeriums.

Gemäß dem Bundesbergbaugesetz trägt grundsätzlich das Bergbauunternehmen die Kosten für eine Stilllegung. „Inwieweit eine anteilige Refinanzierung dieser Kosten über die Freistellungsvereinbarung mit dem Land erfolgen kann, hängt von den Vereinbarungen zwischen der LAF und dem Bergbauunternehmen ab“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Weiterhin wird erklärt, dass, sollten die Mittel der LAF für die Auskofferung unerwarteter Maßen nicht ausreichen, erwartet werden dürfe, „dass der Landtag, der sich einstimmig für die Abschlussvariante entschieden hat, im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung entsprechende Vorsorge trifft“.

Als einen „ersten Schritt, der uns dem Ziel Auskofferung wieder ein deutliches Stück näher gebracht hat“, bezeichneten gestern Umweltaktivisten der Salzwedeler Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bürgerinitiative (BI) „Saubere Umwelt und Energie Altmark“ sowie Bürger aus Brüchau und Kakerbeck in einer gemeinsamen Pressemitteilung das Ergebnis der Sitzung des Wirtschaftsausschusses. Für sie ist es ein „Anlass, um uns auch einmal über das zu freuen, was in einem langwierigen und arbeitsreichen Kampf bisher immerhin erreicht wurde.“ Dazu möchten die Umweltaktivisten demnächst alle Bürger und Beteiligten auf das Gelände von Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr in Kakerbeck einladen. Ein konkreter Termin ist noch nicht benannt worden.