Gefahr in Letzlingen Herabstürzende Äste werden im Letzlinger Schlosspark zum Risiko

Letzlingen
Ein schwerer Unfall ereignete sich vor einigen Tagen auf der Heidestraße zwischen der B?71 und der B?189. Da fiel plötzlich eine Kiefer auf die Straße und begrub ein vorbeifahrendes Auto unter sich. Die Äste schlugen unter anderem die Windschutzscheibe ein. Die Insassen wurden schwer verletzt. Der Baum war abgestorben und hatte dadurch seine Standfestigkeit verloren.
So geht es zahlreichen Bäumen aufgrund der seit 2018 andauernden Trockenheit, weiß Sebastian Hey, Leiter des Revieres Letzlingen im Forstbetrieb Altmark des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt. Er ist unter anderem zuständig für den Letzlinger Schlosspark. Vor allem ältere Laubbäume leiden. Und davon gibt es auf den knapp 18 Hektar, die zum Denkmalensemble Jagdschloss und Schlosskirche gehören, genug. Ein Großteil der dortigen Eichen sind gut 200 Jahre alt, manche wahrscheinlich noch viel älter. Auch die zahlreichen Buchen dort haben schon einige Jahrzehnte auf dem Holz.
Geschosse aus der Höhe
Und viele der Bäume weisen laut Hey „extreme Absterbeerscheinungen auf“. Das heißt, dass nicht gleich der ganze Baum abgestorben sein muss, aber große Äste in der Krone können schon tot sein. Ganz schnell kann da einer abbrechen und aus entsprechender Höhe zum regelrechten Geschoss werden. Und derzeit ist die Gefahr besonders hoch, da der Laubaustrieb beginnt. Da können auch geschwächte Äste aufgrund des Laubgewichtes brechen.
Um auf die Gefahr von oben aufmerksam zu machen, hat der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt rund um den Schlosspark Hinweisschilder aufgestellt. Denn der Busch, wie er von den Einheimischen genannt wird, wird von ihnen und ihren Gästen auch als Naherholungsrefugium zum Spazierengehen genutzt.
Schilder warnen
„Es besteht Gefahr für Leib und Leben!“, ist auf den Schildern zu lesen. Und weiter: „In ihrem eigenen Interesse empfehlen wir ihnen daher, vom Betreten des Waldes und der Waldwege abzusehen. Eine Haftung ist gesetzlich ausgeschlossen. Eine kurzfristige Beseitigung der Gefahrensituation ist nicht möglich. Die Warnung gilt daher für unbestimmte Zeit.“
Die Schilder bedeuten aber kein Betretungsverbot, macht Hey deutlich. „Die Schilder schränken das freie Betretungsrecht nicht ein.“ Jeder darf weiterhin ganz normal im Wald spazieren gehen und die Natur genießen, so wie es im Waldgesetz verankert ist. Die Schilder sollen aber warnen und sensibilisieren, auf die waldtypischen Gefahren – dazu gehören eben auch abbrechende Äste – zu achten und vorsichtig zu sein. Und zwar besonders im Wald, denn dort gibt es keine Verkehrssicherungspflicht wie an Waldkanten, die an öffentliche Wege und Plätze sowie private Grundstücke grenzen und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen aufweisen.
Dennoch, so Hey, „bemühen wir uns, trockene Bäume und Äste herauszunehmen, wenn sie sich an Hauptwegen befinden“.