Friedhof „Ich verstehe die Unzufriedenheit“
Deutlich gestiegen sind in Letzlingen die Gebühren für die Friedhofsunterhaltung aufgrund der Sanierung der Friedhofsmauer.
Letzlingen l Für Unverständnis und teils sogar Unmut sorgt bei einigen Angehörigen die Erhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühren in Letzlingen, auf die sie durch einen aktuellen Bescheid aufmerksam wurden. Die Entscheidung darüber fiel allerdings schon vor längerer Zeit. Sie wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Ein Beispiel: Für ein Doppelurnengrab wurden bis zum Jahr 2019 Gebühren in Höhe von 30 Euro für jeweils zwei Jahre erhoben. Seit einer Änderung, die der Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Letzlingen-Roxförde am 21. August 2019 beschloss, sind für den gleichen Zeitraum und für die gleiche Grabstelle jetzt 108 Euro fällig. Die Änderungen wurden dem Kreiskirchenamt Salzwedel als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 6. September 2019 die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.
In Paragraph 10 der Friedhofsgebührensatzung in der neuen Fassung heißt es: „Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von 27,00 Euro je Grab und Jahr erhoben.“ Es werden demnach keine Unterschiede mehr zwischen den verschiedenen Arten von Grabstellen gemacht. Jeder zahlt das Gleiche. Dadurch erhöhen sich die Beträge teilweise drastisch.
Ines Kurzweg vom Kreiskirchenamt Salzwedel begründet auf Nachfrage: „Der Aufwand, zum Beispiel bei der Grabsteinprüfung, ist praktisch der gleiche, deshalb gibt es gleiche Gebühren.“ Erhöht haben sich diese aber insgesamt, also nicht nur für die Urnen-, sondern für alle Gräber. Dafür, dass das auf wenig Begeisterung stößt, hat Kurzweg Verständnis: „Ich verstehe die Unzufriedenheit. Es wird aber für jeden einzelnen Friedhof eine Kalkulation erstellt. Dafür werden die tatsächlichen Kosten ermittelt, die einfach gedeckt werden müssen, zum Beispiel für Versicherung, Arbeitssicherheit, Wasser und Strom sowie die Rasenpflege. Friedhöfe unter kirchlicher Trägerschaft müssen sich selbst tragen, das ist anders als bei solchen unter kommunaler Trägerschaft.“ Alle drei Jahre wird dabei neu berechnet, theoretisch ist also in Zukunft auch wieder eine Senkung möglich.
Warum die Kostensteigerung dieses Mal so deutlich ausfiel, erklärt Letzlingens Pfarrer Gerd Hinke: „Die Friedhofsmauer in Letzlingen musste in großem Umfang erneuert werden. Wir hatten mehrere Anträge für eine Förderung gestellt, die aber alle abgelehnt wurden – deshalb war die Steigerung der Friedhofsunterhaltungsgebühren nötig. Jeder kann aber sehen, dass die Mauer gut geworden ist.“
Allgemein sind die Gebühren auf größeren Friedhöfen meist höher, zumal wenn mehr Personal zur Pflege angestellt werden muss. In sehr kleinen Dörfern wird die Pflege teils noch eigenständig organisiert, so dass die Kosten geringer ausfallen können. „Das wird aber immer seltener“, weiß Ines Kurzweg. Beispielsweise in Berge (kirchliche Trägerschaft) zahlen die Angehörigen 18 Euro pro Grab pro Jahr.
Größerer Friedhof heißt aber nicht immer auch teurerer Friedhof. Kommunal betriebene wie der Gardelegener (Gebühren sind gestaffelt, Betrag für ein Doppel-Urnengrab: 31,48 Euro pro Jahr) profitieren davon, dass diese von den Kommunen wie Parkanlagen gepflegt werden können, also in gewisser Weise Förderung erlangen.