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Kommunalpolitik Schelte der Aufsichtsbehörde

Investitionen, die 2019 in den Kalbenser Etat eingestellt waren, sind noch nicht umgesetzt. Deshalb gab es Schelte von der Kommunalaufsicht.

Von Doreen Schulze 17.09.2020, 11:00

Kalbe l Der Haushalt 2020 der Einheitsgemeinde Kalbe ist bestätigt. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Altmarkkreises Salzwedel erteilte nach umfangreicher Prüfung diese Bestätigung bereits im August. Die Veröffentlichung erfolgt nun am 23. September im Amtsblatt. Somit ist der Haushalt ab 24. September gültig. Ab dann kann mit ihm und den darin zugeteilten finanziellen Mitteln gearbeitet werden. Kalbes Kämmerin Ingrid Bösener ist zum einen erfreut, dass das umfangreiche Zahlenwerk nun genehmigt ist, einen Wermutstropfen gibt es für sie aber dennoch. „Es fällt uns nun auf die Füße, dass es schwierig war, notwendige Investitionen zu planen.“ Damit verweist die Kämmerin auf den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Kalbe sowie auf den Umbau von Grundschule und Hort in Brunau. Die Schwierigkeit bestand darin, dass nicht sicher war, wann die Umsetzung für beide Maßnahmen erfolgt, wann also das Geld abgerufen wird. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ist die Investitionssumme beispielsweise bereits seit 2019 in den Haushalt eingestellt.

Diese Tatsache sorgt nun für Schelte von der Kommunalaufsicht. Die Aufsichtsbehörde bemängelt, dass geplante Investitionen nicht zügig abgearbeitet wurden. Wie Bösener mitteilt, fordert die Kommunalaufsichtsbehörde, dass die Stadt eine Verpflichtungsermächtigung abgibt. Mit dieser verpflichtet sie sich, die bereitgestellten Mittel im Haushalt für die genannten Investitionen in den kommenden Jahren zu verwenden. Es bedeutet quasi einen Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre, denn grundsätzlich dürfen Ausgaben nur dann im Finanzplan veranschlagt werden, wenn diese voraussichtlich noch im selben Haushaltsjahr getätigt werden. Das ist das Kassenwirksamkeitsprinzip. Die Stadt Kalbe müsse diese Verpflichtungsermächtigung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und für Hort und Grundschule in Brunau für die Haushaltsjahre 2021/2022 bis Ende Oktober abgeben, so Bösener.

Und nicht nur wegen dieser Anmerkung der Kommunalaufsichtsbehörde hofft die Kämmerin, dass Maßnahmen durch die Stadträte schneller abgearbeitet werden. Auch mit Blick auf den Haushalt sei dies ratsam. Denn: „Solange Mittel festgehalten werden, zahlen wir Negativzinsen bei der Bank.“ Ausgaben, die eingespart werden sollten. „Ich möchte nicht zum Geldausgeben animieren, aber die Investitionen müssen schneller umgesetzt werden“, sagte sie. Die Negativzinsen seien das eine Problem. Zum anderen sei zu erwarten, dass die Kosten der Maßnahmen mit den Jahren teurer ausfallen würden, als im Planungsansatz berechnet.

Die geforderte Verpflichtungsermächtigung bedeutet aber auch, „dass wir erstmalig mit einem Nachtragshaushalt arbeiten müssen“, so die Kämmerin. Dieser sei notwendig, da eine weitere Schwierigkeit während der Haushaltsplanung darin bestanden habe, dass Mittel für andere Maßnahmen schwer einzuplanen gewesen seien, da Gelder für das Gerätehaus und den Schul-umbau gebunden seien. Ein solcher Nachtrag sei nun erforderlich.