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Masernschutzgesetz Nur nach Impfung in die Kita

Seit 1. März 2020 ist die Masernimpfung Pflicht für die Aufnahme in eine Kita. Wie wird dies in Einrichtungen in Kalbe umgesetzt?

Von Doreen Schulze 04.03.2020, 23:00

Kalbe l Zum 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – kurz Masernschutzgesetz – in Kraft. Damit soll die Impfqoute erhöht und mittelfristig eine Ausrottung der Masern in Deutschland erreicht werden. Dazu sieht das Gesetz unter anderem vor, dass Eltern ihre Kinder vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte impfen lassen müssen. Eine Aufnahme in einer Einrichtung erfolgt nur gegen Vorlage des Impfnachweises.

Wie wird dieses Gesetz in den Kindertagesstätten der Einheitsgemeinde Kalbe umgesetzt? Volksstimme fragte nach: „Alle Kinder, die zum beziehungsweise nach dem 1. März 2020 neu in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden, müssen einen Masernimpfschutz vorweisen“, informiert Marina Krüger, in der Stadtverwaltung zuständig für Belange in den Kindertagesstätte.

In bestimmten Fällen gibt es aber Übergangsregelungen. Etwa wenn ein Kind, das ab diesem Zeitpunkt neu aufgenommen wird, bereits einen Termin zur Masernimpfung hatte, an diesem Tag aber aufgrund einer Erkältung oder einer anderen Erkrankung nicht geimpft werden konnte. Dann darf das Kind trotzdem die Einrichtung besuchen. „Wir machen einen Vermerk“, so Krüger. Die Eltern müssen zu einem späteren Zeitpunkt die erfolgte Impfung nachweisen.

Auch Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 in einer Kindertagesstätte betreut werden, müssen ihren Impfschutz gegen Masern vorweisen. Dazu gibt es eine Übergangsregelung bis zum 1. Juli 2021, wie Krüger mitteilt.

Übrigens: Bis zum 1. Juli 2021 müssen auch die Erzieher nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Der Nachweis der Impfung bei Erziehern gilt für Mitarbeiter, die nach 1970 geboren worden sind. Bei vor 1970 Geborenen werde davon ausgegangen, dass sie Kontakt zu Masern hatten und daher immun sind. Die Impfung wird in Deutschland seit über 30 Jahren angewendet, bevorzugt als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung), wie die Kassenärtliche Bundesvereinigung informiert.

In der Regel sind die Kinder in den Einrichtungen der Einheitsgemeinde aber geimpft. Bei Informationsgesprächen mit den Erziehern habe es keine Rückmeldung gegeben, aus der hervorginge, dass zahlreiche Kinder keinen Impfschutz haben. Ein Auge auf den Impfstatus der Kinder hatten die Erzieher aber auch vor dem 1. März. Bisher wurden bei der Neuanmeldung in die Kita nämlich das Gelbe Untersuchungsheft und der Impfstatus vorgelegt. Bei Kindern, die nicht geimpft worden waren, musste bisher eine Bescheinigung des Arztes vorgelegt werden, dass sie über eine Impfung beraten worden sind, so Krüger. Auf die Einhaltung der Impfpflicht in Kitas unter privater Trägerschaft blick die Stadtverwaltung nicht. Das ist Sache des Trägers.