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Prüfstand Verbot von Pyrotechnik in Kalbe?

In der Stadt Kalbe wird ein lokal begrenztes Verbot von Böllern und Silvesterraketen überprüft.

Von Doreen Schulze 12.01.2020, 00:01

Kalbe l Die Feierlichkeiten zum Jahreswechsel sind lange beendet und die Überbleibsel von Knallern, Böllern und Raketen zumeist weggeräumt. In der Innenstadt Kalbes, genannt Pottkuchen, war das Zünden von Pyrotechnik – anders als in anderen historischen Altstädten in Sachsen-Anhalt, etwa in Tangermünde oder Quedlinburg, – nicht verboten. Die Kalbenser zeigten sich umsichtig im Gebrauch mit Silvesterraketen. So passierte in der Silvesternacht dort auch nichts. Aufgrund von Feuerwerkskörpern gab es in Kalbe keine Feuerwehr-, Polizei- oder Rettungsdiensteinsätze. Aber dies war nicht im gesamten Altmarkkreis der Fall. In Salzwedel stand in der Nacht zum Jahreswechsel ein altes Fachwerkhaus samt Antiquitäten-Geschäft in Flammen.

„Die Ereignisse des Jahreswechsels in Salzwedel werden auch in Kalbe (Milde) nicht ohne Diskussionen in den zuständigen Gremien bleiben“, teilte Einheitsgemeinde Bürgermeister Karsten Ruth auf Volksstimme-Anfrage mit. Wie er informierte, werde sich zunächst der Ortschaftsrat Kalbe zur Thematik „lokal begrenztes Verbot von Pyrotechniknutzung“ beraten. Gegebenenfalls werde anschließend der Stadtrat in die Folgedebatte eintreten. „Parallel dazu bitten wir auch unsere Feuerwehren um entsprechende Stellungnahmen“, so Ruth.

Kreis-Ordnungsamtsleiter Hans Thiele empfiehlt den Kommunen, das Thema Böllern an Silvester und den Umgang mit Pyrotechnik für die Zukunft zu überdenken. Er sehe Handlungsbedarf. Zuständig für die Gefährdungslagen sind die jeweiligen Städte. Gerade die enge Bebauung in Altstädten, wie die von Salzwedel oder eben auch Kalbe, erleichtere ein Übergreifen der Flammen und berge somit besondere Risiken, die es in den Dörfern mit größeren Abständen zwischen den Höfen so nicht gebe. Deshalb solle jede Kommune sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und die Gefährdungslage nochmals überprüfen. Gegebenenfalls müsse in einigen Gefährdungsbereichen im Stadtzentrum das Abschießen von Feuerwerkskörpern untersagt werden.