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  7. 7 Monate! Antragsteller für Schwerbehindertenausweis müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen

Einstufung einer Schwerbehinderung Sieben Monate bis zum Bescheid: Antragsflut sorgt für Wartezeit 

Sieben Monate Wartezeit zur Feststellung der Einstufung einer Schwerbehinderung musste ein Leser hinnehmen. Die Behörde weist auf die deutlich gestiegene Flut von Anfragen hin.

Von Gudrun Oelze Aktualisiert: 22.02.2024, 09:48
Wer im Alter mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen hat, hat das Recht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Wer im Alter mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen hat, hat das Recht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Foto: dpa

Magdeburg - Ganze sieben Monate dauerte es, bis ein Altmärker aus Gardelegen Antwort vom Versorgungsamt erhielt.

Im Juni vergangenen Jahres hatte er für seine schon recht betagte und gesundheitlich sehr beeinträchtigte Mutter eine Neueinstufung bezüglich deren Schwerbehinderung beantragt. Der Bescheid darauf ließ sieben Monate auf sich warten.

Gibt es für die Bearbeitung eines solchen Antrags eine für den Bürger „zumutbare“ Wartezeit, wollte er wissen?

Leseranwältin: Ärger mit dem Amt? Wir kümmern uns darum!

Gesetzlicher Zeitraum

Grundsätzlich sieht das deutsche Sozialrecht für die Bearbeitung von Anträgen einen zumutbaren Zeitraum von sechs Monaten vor, antwortete Denis Vopel von Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt. „Wird es genauso lange dauern, bis über meinen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid entschieden wird?“, fragt sich nun der Altmärker besorgt.

Nein, denn bei Widersprüchen gelten drei Monate als angemessen, so Denise Vopel. Sollte der Antragsteller aber versterben, bevor eine Entscheidung gefallen ist, erlösche der Anspruch auf Feststellung der Merkmale einer Behinderung mit dem Zeitpunkt des Todes. Dann werde das Verwaltungsverfahren eingestellt, so die Behördensprecherin.

Im Fall des Lesers aus Gardelegen bedauerte sie, dass die Bearbeitung des Antrags so lange gedauert habe. „Leider sehen wir uns derzeit mit einem stark erhöhten Antragsaufkommen im Bereich Schwerbehindertenrecht konfrontiert.“

Deutlich mehr Anträge

2021 habe das Landesverwaltungsamt aus ganz Sachsen-Anhalt 35.540 solcher Verfahren begleitet. 2023 gingen bereits 43.550 Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung ein. „Durch diese signifikante Erhöhung kann es leider, wie im vorliegenden Fall geschehen, zu Verzögerungen kommen“, räumte Denise Vopel ein.