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Amtsgericht Gardelegen Sozialbetrug: 41-Jährige erneut vor Gericht

Wer eine gerichtlich verhängte Strafe nicht bezahlt, muss erneut vor Gericht.

Von Theresa Gringmuth Aktualisiert: 13.06.2025, 10:31
Vor der Richterin stand eine 41-Jährige, die sich erst Sozialleistungen erschlichen hat und die Strafe dann nicht gezahlt hat.
Vor der Richterin stand eine 41-Jährige, die sich erst Sozialleistungen erschlichen hat und die Strafe dann nicht gezahlt hat. Symbolfoto: Volker Hartmann/dpa

Gardelegen. - So erging es einer 41-Jährigen aus der Einheitsgemeinde Gardelegen. Die Frau stand erneut vor dem Amtsgericht, weil sie eine bereits verhängte Geldstrafe nicht beglichen hatte.