Angeklagter hatte sich Polizei widersetzt Mehr als 3 Promille: Gardelegener im Vollrausch auf dem Rad erwischt
Eine Entschuldigung war von einem 38-jährigen Gardelegener vor dem Amtsgericht fällig. Der Mann wusste, was er falsch gemacht hatte...

Gardelegen. - Alkohol lässt Menschen manchmal Dinge sagen und tun, auf die sie nüchtern niemals kommen würden. So auch in einem Fall, der jüngst das Amtsgericht Gardelegen beschäftigte.
Einem 38-jährigen Mann aus der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen wird vorgeworfen, im Vollrausch Fahrrad gefahren zu sein und sich Beamten widersetzt zu haben.Der Vorfall hatte sich bereits am Abend des 30. November 2024 ereignet.
Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte an diesem Tag gemeinsam mit einem Freund an dessen Auto gearbeitet – bei Bier und Schnaps. Nach dem Abendessen trat er schließlich mit dem Fahrrad den Heimweg an.
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„Mir war bewusst, dass ich schieben muss“, gab der Angeklagte vor Gericht zu. Den Großteil der Strecke habe er sein Fahrrad auch geschoben. Doch als er Schmerzen im Bein verspürte, setzte er sich für die letzten rund 200 Meter aufs Rad, so seine Aussage.
Mit über 3 Promille auf dem Fahrrad unterwegs
Just in diesem Moment wurde wohl eine Streife der Polizei auf ihn aufmerksam. Wegen unsicherer Fahrweise hielten die Beamten den Mann an und machten vor Ort einen Atemalkoholtest. Das Ergebnis lag weit über 1,6 Promille – dem Grenzwert, ab dem das Fahrradfahren unter Alkohol als Straftat gilt.
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Die Polizisten forderten ihn auf, zur Blutentnahme ins Krankenhaus mitzukommen. Doch der nun Angeklagte weigerte sich und beschimpfte die Beamten. Erst mit Unterstützung von drei weiteren Kollegen konnte er unter leichtem Widerstand fixiert und schließlich ins Krankenhaus gebracht werden. Der dort durchgeführte Bluttest ergab einen Wert von 3,04 Promille.
Der Gardelegener zeigte sich bereits zu Beginn der Verhandlung reumütig. Er betonte, sich bei den Polizisten für sein Verhalten entschuldigen zu wollen. Dies tat er auch, da eine geladene Zeugin eine der eingesetzten Beamten der Tatnacht war. Die Richterin zeigte sich verständnisvoll und passte das Strafmaß an das Verhalten des Angeklagten an. Wegen Begehung von Straftaten im Vollrausch wurde der 38-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.