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Vergewaltigung Pädophiler erneut vor Gericht

Nicht zum ersten Mal stand ein 77-jähriger Gardeleger wegen sexuellem Missbrauchs vor dem Landgericht Stendal.

Von Wolfgang Biermann 18.03.2019, 23:01

Stendal/Gardelegen l Ein 77-Jähriger aus Gardelegen stand wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung eines zur Tatzeit 15 Jahre alten Jungen vor der Jugendschutzkammer am Landgericht in Stendal. Im September/Oktober 2018 soll er den Jungen in zwei Fällen sexuell belästigt und ihn in diesem Zusammenhang gegen seinen Willen zum Oralverkehr veranlasst haben, hieß es vorab in einer Presseinformation des Landgerichtes.

Mehr wurde beim Prozessauftakt zum konkreten Tatvorwurf nicht bekannt. Denn auf Anregung des Vorsitzenden der Jugendschutzkammer, Richter Ulrich Galler, beantragten Staatsanwältin und Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Anträgen gab das Gericht nach kurzer Beratung statt. Bis zur Urteilsverkündung, die für den 26. März vorgesehen ist, wird hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Richter Galler begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit zum einen damit, dass das Gericht am Ende des Prozesses möglicherweise die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Anstalt (Maßregelvollzug) anordnen könne. Insbesondere könnten die persönlichen Interessen des 77-Jährigen bei öffentlicher Erörterung verletzt werden. Mit dem Schutz der persönlichen Interessen des mutmaßlichen 15-jährigen Opfers begründete das Gericht zum anderen auch die nichtöffentliche Prozessführung.

Bekannt machte Richter Galler noch, dass sich der Angeklagte seit dem 30. Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft befindet. Und so wurde der klein und schmächtig wirkende 77-jährige Gardeleger in Handschellen aus der U-Haft vorgeführt.

Die Volksstimme hat schon mehrfach über den vielfach wegen Sexualdelikten Vorbestraften berichtet, zuletzt im Februar 2014. Vor fünf Jahren hatte das Landgericht Stendal den damals 72-jährigen Rentner wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines elfjährigen Jungen in sieben Fällen verurteilt. Er erhielt eine dreijährige Gefängnisstrafe. Das Gericht sprach damals von einer „erheblichen kriminellen Energie“ des Angeklagten und „typischer Vorgehensweise“.

Zur Tatzeit im Jahr 2012 stand der Angeklagte unter Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers. Ein Gerichtspsychiater hatte dem Rentner, der 1962 das erste Mal mit der Justiz in Berührung kam, einen leichten Grad von Pädophilie (sexuelle Neigung zu Kindern) bescheinigt, ihn aber für uneingeschränkt steuerungs- und einsichtsfähig gehalten. Im juristischen Sinn war er demnach voll schuldfähig.

Im Jahr 2007 berichtete die Volksstimme erstmals über ihn. Da war er wegen mehrfachen Missbrauchs zweier minderjähriger Jungen ebenfalls zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.